Über uns
Rheinisch-Bergischer Kreis ist eine öffentliche Verwaltung mit rund 1.300 Mitarbeitenden, die sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für ihre circa 283.000 Einwohner versteht.
Löhne und Entlohnung
Sie können auf ein hohes Gehalt in Höhe von etwa €52.500 bis €64.400 pro Jahr zurückblicken.
Aufgaben und Pflichten
Asylsachbearbeitung:
- Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen sowie Datenerfassung und -bereinigung
- Umsetzung relevanter Mitteilungen des BAMF zu den jeweiligen Asylverfahrensständen
- Abklärung und Einholung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit / Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zur Beschäftigungsaufnahme mit Aufnahme in die Aufenthaltsgestattung
- Durchführung von Ausreiseverhandlungen nach negativ abgeschlossenen Asylverfahren
- Hinweis auf Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung bzw. auf die Verpflichtung zur Pass- bzw. Passersatzpapierbeschaffung
- Aushändigung von Merkblättern u. a. zu § 60b AufenthG
- Ausstellung einer (ersten) Duldung bzw. einer Bescheinigung über die Beantragung einer Duldung
- Fertigung der Niederschrift
- Durchführen von Beratungen und Erteilung von Auskünften
- Bearbeitung von EDV-Mitteilungen (z.B. Abfragen in ausländerrechtlichen Datenbänken)
Sachbearbeitung freiwillige Ausreise:
- Aufforderung zur Beantragung von Pass- bzw. Passersatzpapieren bei der Auslandsvertretung und anschließender Einreichung (ggf. bereits im Rahmen der Ausreiseverhandlung)
- Aushändigung von Informationsunterlagen der Internationalen Organisation für Migration (IOM), welche die Rückkehr finanziert sowie ggf. Unterlagen weiterer Förderprogramme sowie Aufnahme von Förderanträgen und Weiterleitung
- Kontaktaufnahme mit den kreisangehörigen Sozialämtern oder anderen Stellen
- Nach Übermittlung von Flugdaten: Aushändigung einer Grenzübertrittsbescheinigung zur Überwachung der Ausreise und ggf. Verlängerung einer Duldung
- Nach nachgewiesener Ausreise: Ausführung abschließender Tätigkeiten wie der Meldung der Ausreise an das Ausländerzentralregister, das zuständige Sozialamt, das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro etc.,
- Führen der Statistik zur freiwilligen Ausreise
Außendienst:
- Ggf. Mitwirkung und Begleitung im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie ausländerrechtlicher Kontrollen (nach interner Abstimmung und Planung)
Erforderliche Qualifikationen
Grundsätzliche Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. die 1. Prüfung TVöD (vormals Angestelltenlehrgang 1)
Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
sicheres Auftreten in konfliktträchtigen Situationen
Belastbarkeit
eigenverantwortliche und selbständige Sachbearbeitung
hohe Teamfähigkeit
Planungs- und Organisationsgeschick
Fähigkeit sich an häufig ändernde Erlass- und Rechtslagen anzupassen
Führerschein der Klasse B und Bereitschaft Dienstfahrzeuge zu fahren (uneingeschränkte Fahrtauglichkeit bzw. Fahrfähigkeiten)
EDV-Kenntnisse wie Word, Excel, Outlook etc.
wünschenswert wären Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere der englischen Sprache)
Vorteile und Privilegien
Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem guten Betriebsklima sowie regelmäßigen gemeinsamen Aktivitäten und Veranstaltungen.
Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet.
Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen in Form von Gleitzeit, individuellen Teilzeitmodellen sowie die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.
Sie genießen alle Vorzüge einer modernen Arbeitsumgebung, wie beispielsweise ein aufgeschlossenes Gesundheitsmanagement mit vielen Angeboten und Tipps rund um das Thema Gesundheit.
Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet zudem vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und geförderte Teamentwicklungsmaßnahmen an.
Die Kreisverwaltung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Hierfür kann ein deutschlandweit gültiges JobTicket zu günstigen Konditionen erworben werden.
Das Kreishaus Heidkamp verfügt über eine eigene Kantine. Die Mitarbeitenden des Kreishauses Gronau können die Kantine des direkt gegenüberliegenden Finanzamtes besuchen.
Für Beschäftigte besteht zudem die Möglichkeit ein Jobrad zu leasen. Beamte können alternativ ein Finanzierungsdarlehen zum Erwerb eines Fahrrads erhalten.
Es stehen kostenfreie Parkplätze für alle Mitarbeitenden zur Verfügung.
Weitere Informationen
Der durchschnittliche regelmäßige Stundenumfang beträgt 39 bzw. 41 Stunden/Woche.
Die evtl. Mitwirkung und Begleitung im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie ausländerrechtlichen Kontrollen u.a. im Bereitschaftsdienst (montags bis donnerstags von 16:00 bis 21:00 Uhr, freitags von 12:00 bis 21:00 Uhr und samstags/sonntags/feiertags/freie Tage von 07:00 bis 21:00 Uhr) erfolgt nach einem Rufbereitschaftsplan.
Aufgrund von Außendiensttätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten gemäß der Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten ist somit teilweise auch ein Dienstantritt in den frühen Morgen- und Abendstunden erforderlich.
Der Dienstbeginn an den Tagen mit Vorsprachen nach Terminvereinbarungen (Mo., Mi., und Do.) ist um 07:30 Uhr. Donnerstags mit Dienstleistungsnachmittag bis 17:30 Uhr ist auch die Anwesenheit bis ca. 18:00 Uhr erforderlich.
Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde sind daher von der flexiblen Arbeitszeit ausgenommen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Maßgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).