Informationen zum Job Im Finanzamt Wesel ist zum 01.11.2025 eine unbefristete Mitarbeiterstelle (w/m/d) im Bereich Prüfungsinnendienst (m/w/d) in Teilzeit (0,6) zu besetzen. Tätigkeitsprofil Der Prüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Prüfungsstellen im Finanzamt. Die eigenständige Organisation des Prüfungsinnendienstes umfasst unter anderem die nachfolgenden Arbeiten: Arbeiten mit dem Innendienstprogramm „PINGO“ Versand vom Prüfungsanordnungen und Prüfungsberichten Erstellung von Prüfungsanordnungen in besonderen Fällen Pflege von Betriebsdaten und Konzernverzeichnissen Einpflegen von Kontrollmaterial Fristenüberwachung Anlegen und Verwalten von Akten Bearbeitung der Eingangs -und Ausgangspost (ggfls. elektronisch) Zusammenarbeit mit anderen Stellen Verwaltung von Belegen (Annahme, Ausgabe, Überwachung) Überwachung und Erfassung der Zeitanschreibungen Erstellung von einfachen Anschreiben Telefonservice Sonstige Aufgaben nach Zuweisung. Daneben sind vorbereitende Tätigkeiten für Prüferinnen und Prüfer, Sachgebietsleitungen und die Hauptsachbearbeitung Betriebsprüfung zu leisten, z.B.: Einholen von Auskünften mit Hilfe von Auskunftsprogrammen Erstellung von Auswertungen Folgende Anforderungen werden an Sie gestellt: abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als Kaufleute für Büromanagement Großhandelskaufleute Industriekaufleute kaufmännische Assistenten/ Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellte Reiseverkehrskaufleute einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in dem erlernten Beruf Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechts-/Fachgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise fachliche Veränderungsbereitschaft Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich. Der Stellenanteil beträgt maximal 60 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 23 Stunden und 42 Minuten. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. In Nordrhein-Westfalen leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in der Finanzverwaltung widerspiegelt und ermutigen deshalb Personen mit Migrationshintergrund, sich bei uns zu bewerben. Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bis spätestens 13.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID100533738 Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen Frau Wesendonk, Finanzamt Wesel unter 0281/105-2092 und Frau Gertges, Finanzamt Wesel 0281/105-2256 gerne zur Verfügung. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Wesel ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Wesel Heuberg 8, 46483 Wesel Tel.: 0281-105-0 E-Mail: GST-5130fv.nrw.de http://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Wesel erreichen Sie wie folgt: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Wesel c/o Finanzamt Wesel Heuberg 8, 46483 Wesel E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA130fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Gütersloh Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .