Ausbildung zum Erzieher
Als Erzieher/in bilden, erziehen und betreuen Sie junge Menschen, fördern und unterstützen deren Entwicklung sowie die ihrer Familien in unterschiedlichen sozialen Situationen und Lebenslagen.
Inhalte der dreijährigen Ausbildung zum Erzieher sind unter anderem die Eltern- und Familienarbeit und die Planung und Gestaltung pädagogischer Prozesse sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Des Weiteren wird die Anleitung zu sprachlichen, musikalischen und spielerischen Ausdrucksformen geschult und Sie lernen, wie Sie die Bewältigung besonderer familiärer Lebenssituationen fachlich unterstützen können.
In den Wahlpflichtfächern bieten wir unseren Schülern die Möglichkeit, ihren Interessen, Begabungen und Fähigkeiten Ausdruck zu geben und ihr Wissen in einem Spezialgebiet zu erweitern. Jährlich bieten wir Schwerpunkte aus den Bereichen Tanzpädagogik, Entspannungspädagogik, Sport und Ernährung, Säuglings- und Kinderpflege, Bildnerische Früherziehung, Darstellendes Spiel und Tiergestützte Intervention an. Parallel zur Ausbildung findet im Fach Instrumentalausbildung Gitarrenunterricht statt.
Neben diesen Bereichen setzen wir in der dreijährigen Erzieher-Ausbildung Projekte der Museums-, Medien-, Theater- und Tanzpädagogik um. Zusätzlich finden Workshops zu den Themen Soziales Kompetenztraining - Globales Lernen sowie Hospiz und Sorgekultur statt. Dabei arbeiten wir mit verschiedenen Institutionen, Vereinen und Einrichtungen zusammen.
Berufliche Perspektiven als staatlich anerkannter Erzieher
Tätigkeitsfelder mit dem Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher finden sich beispielweise in Kindergärten, Jugendzentren, Erziehungsheimen, in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie in therapeutischen Einrichtungen für Behinderte.
Voraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen sind:
1. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
2. a. der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b. der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
c. eine erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung.
Auf Tätigkeiten gemäß Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c werden das freiwillige soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde.
Anmeldung
Für den Antrag auf Aufnahme ist der ausgefüllte Aufnahmeantrag einzureichen. Diesem sind beizufügen:
* Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
* Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
* Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen (s.o.)
* Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis; Belegart 0
* Ärztliches Gesundheitszeugnis über die Eignung zur Ausübung des Berufes
* Beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses
* Impfnachweis über Masernschutzimpfung
* Zwei Passbilder (mit Namen versehen)