Vollzeit (38,5 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: C-TK-5 ; C-TK-6 1 Befristet für 2 Jahre nach TzBfG 2 Dienststelle: 86 Communictions Squadron Installation, Instandhaltung, Reparatur und Fehlerbehebung an einer Vielzahl von Telekommunikationsanlagen Verwendung von Laptops oder PCs zur Modifizierung von System-Software und Reparatur/Fehlerbehebung von Systemausfällen Aktivierung, Deaktivierung und Änderung von Anschlussleitungen Reparieren, Ersetzen, Modifizieren und Anpassen von Hardware & Software, die zum Ausbau von Analog-, Digital- und ISDN Diensten notwendig sind Mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene Ausbildung als Informationselektroniker (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss Einschlӓgige Berufserfahrung erforderlich (Eingruppierung basierend auf der Erfahrung) Gute Englisch- und Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Computerkenntnisse (MS Office) Führerschein der Klasse B erforderlich Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage 3 1 Die Stelle ist je nach Qualifikation und/oder Erfahrung als C-TK-5 bzw. C-TK-6 eingestuft C-TK-5 Anfangsgehalt 3.235,75 € / Endgehalt 4.368,05 € C-TK-6 Anfangsgehalt 3.442,44 € / Endgehalt 4.607,80 € Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Mindesanforderung für die jeweilige Eingruppierung handelt. 2 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) untersagt die Wiedereinstellung ehemaliger Beschäftigter oder die Umsetzung derzeit Beschäftigter in befristete Stellen ohne sachlichen Grund 3 Je Dienststelle kann diese Regelung variieren