Ihre Aufgaben
* beamtenrechtliche Begutachtungen sowie kurative bzw. sozialmedizinische Betreuung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
* betriebsärztliche Aufgaben
* betriebliches Gesundheitsmanagement
* Beratung der Behörden und Dienststellen im Polizeiarztbereich
* ärztliche Versorgung der Polizei im Einsatz oder auf Übungen
1. Ihr Profil
* wünschenswert ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt (z. B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Arbeitsmedizin) oder
* fortgeschrittene Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt in o. a. Fachrichtungen
* notfallmedizinische Kenntnisse
* Führerschein der Klasse B
2. Das bieten wir Ihnen
* Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen
* bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Einstellung als Beamtin/Beamter in die Besoldungsgruppe A 14 (bis A 15) möglich
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* flexible Arbeitszeiten
* Teilzeitbeschäftigung möglich
* 30 Tage Urlaub
* Zahlung einer Fachkräftezulage
* Jahressonderzahlung
* eine attraktive Altersabsicherung
* Nebenbeschäftigung möglich
* motiviertes und gut ausgebildetes Team sowie eine kollegiale Einarbeitung
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* Nutzung dienstlicher Sportangebote
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Der Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist der Bewerbung in Kopie beizufügen, da anderenfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.