Bauteilprüfer / Qualitätsprüfer (m/w/d)
Sie suchen einen neuen Job als Qualitätsprüfer in Hagen ?
Unser Kunde ist ein namhafter Konzern der Automobilbranche und wir suchen für ihn im Rahmen der Zeitarbeit in Hagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Bauteilprüfer.
Unser Angebot an Sie:
Bei uns erhalten Sie eine fest kalkulierbare Entlohnung gemäß BAP/DGB-Tarifvertrag. Die sich darüber hinaus ergebenden Zahlungen, wie z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schicht- und Branchenzuschläge sind für uns selbstverständlich. Bei Bedarf erhalten Sie von uns kostenlose Weiterbildungsangebote. Bei unserem Kunden erwarten Sie außerdem:
* Übertarifliche Bezahlung abhängig von Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung
* Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschläge
* Umfangreiche Sozialleistungen, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld
* Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen im Jahr
* Kostenfreie Arbeitssicherheitskleidung und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen
Das sind Ihre Aufgaben:
* Prüfplan, Arbeitsplan und Zeichnungsunterlagen sichten
* Prüfablauf planen und die Daten für die Prüfung ermitteln (Regelwerke DIN EN & ASME, gültigen zfP-Normen, Prüfanweisungen)
* Geräte kalibrieren bzw. justieren an Teststücken, evtl. Teststücke herstellen
* Bauteil positionieren, Prüfgerät einstellen
* Prüfen von Teilen, Baugruppen und Schweißnähten
* Fehlerhafte Teile kennzeichnen und mit Fehlerbeschreibung weiterleiten, bei Wiederholfehlern Vorgesetzten hinzuziehen, Prüfberichte erstellen
Das bringen Sie mit:
* Abgeschlossene Ausbildung in einem metallverarbeitenden Gewerbe, z.B. als Fachkraft für Metalltechnik, Industriemechaniker, Anlagenmechaniker oder vergleichbar
* Mehrjährige Berufserfahrung in allen ZfP-Verfahren
* Gültiger Kran- und Staplerschein
* Professionelle, strukturierte Arbeitsweise
* Hohes Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein
Interessiert?
Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.