Ihre Aufgaben
1. Sie übernehmen stellvertretend die Organisation und Koordination von Aufgaben nach dem Tierseuchengesetz sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen
2. Sie überwachen die Schädlingsbekämpfungsunternehmen, die gemäß § 11 Tierschutzgesetz einer Genehmigung bedürfen
3. Sie kontrollieren die Einhaltung des Untersuchungsregimes zur Aufrechterhaltung der Seuchenfreiheit
4. Sie führen Aktualisierungen in Fachanwendungen durch (z. B. TRACES, TSN, HIT, Balvi iP)
5. Sie schulen Mitarbeitende im Bereich der Tierseuchenbekämpfung
6. Sie bearbeiten die Exportattestierung in EU-zugelassenen Betrieben
7. Sie nehmen die genannten Tätigkeiten unter anderem außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie im Bedarfsfall an Wochenenden und Feiertagen (amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst) wahr
Unsere Anforderungen
Erforderlich sind:
8. ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Tiermedizin und eine Approbation als Tierarzt (m/w/d) gemäß § 63 TAppV
9. Führerschein der Klasse B
Erwünscht sind:
10. Kenntnisse auf den Gebieten Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Überwachung von tierischen Nebenprodukten und Tierarzneimittel
11. Kenntnisse in der Fachanwendung Balvi iP, TRACES, TSN oder HIT
12. hohe persönliche Einsatzbereitschaft
13. Durchsetzungsvermögen
14. ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir bieten
15. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in der Entgeltgruppe 14 TVöD (ab 5.003,84 € bis 7.132,13 € brutto)
16. eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (Teilzeit ist möglich)
17. 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
18. umfangreiche Zusatzleistungen, u. a. jährliche Sonderzahlung und Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge
19. attraktive individuelle Qualifizierungsangebote
20. Familienfreundlichkeit (z. B. Gleitzeit und mobiles Arbeiten)
21. gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen
22. eine umfassende Einarbeitung
23. Möglichkeit Job-Ticket und Fahrradleasing
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 16. Dezember 2024.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden. Das Personalauswahlverfahren wird gegebenenfalls mit Hilfe von Online-Eignungsdiagnostik-Testverfahren sowie Videokonferenzen durchgeführt.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.
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