Durchsetzungskraft ist deine Stärke? Setz Sie ein: Bewirb dich jetzt als Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d) beim Oberlandesgericht Celle. Aufgaben Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher nimmst du vielseitige Aufgaben innerhalb des Zwangsvollstreckungsrechts wahr. Zu deinen Aufgaben gehören u. a. – Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen – Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern – Zwangsräumung von Wohnungen. Du gehörst als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher einem Amtsgericht an und regelst deinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört, dass du an dem Amtssitz – also nicht im Gericht selbst – ein Geschäftszimmer unterhältst und zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigen kannst. Bei der Ausführung deiner Aufgaben stellst du eine wichtige Kontaktstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Justiz dar. Der Beruf erfordert deshalb neben vielseitigen Fachkenntnissen auch ein gutes Einfühlungsvermögen, Kommunikationsbereitschaft, eine hohe Belastbarkeit – insbesondere im Außendienst – sowie eine ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen. Qualifikationen Der Beruf erfordert vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein. Zulassungsvoraussetzungen Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat und das 40. Lebensjahr (im Falle einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat. In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. So bewirbst du dich bei uns Bitte nutze für deine Bewerbung vorrangig unser Onlinebewerbungsmodul unter folgendem Link: https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id000832de&dbv3_manJUV Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z.B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen. Die nachfolgenden Bewerbungsunterlagen benötigen wir von dir: tabellarischer, unterschriebener und mit Datum versehener Lebenslauf Kopie des Schulabschlusszeugnisses Kopie des Berufsausbildungszeugnisses Kopien von Zeugnissen über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung Kopie der Heiratsurkunde oder bei Ledigen der Geburtsurkunde Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme der Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst) Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind das Formblatt für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen und das Einwilligungsformblatt für den Online-Test. Beide Formblätter stehen zum Download bereit unter: Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher | Oberlandesgericht Celle (niedersachsen.de) Weitere Informationen findest du unter www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de und www.stark-fuer-gerechtigkeit.de. Ablauf des Auswahlverfahrens Bewerberinnen und Bewerber absolvieren zunächst einen Online-Test und werden dann zu einem persönlichen Gespräch ins Oberlandesgericht eingeladen.