Die Gemeinde Sankt Wolfgang sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Sachbearbeiter*in (m/w/d) für die gemeindliche Bauverwaltung unbefristet. Die Stelle kann in Teil- oder Vollzeit besetzt werden. Ihre Aufgabenschwerpunkte: • Beratung im Bauvollzug • Überprüfung von Bauanträgen, Anträgen auf Vorbescheid sowie auf Genehmigungsfreistellung • Stellungnahmen nach § 36 BauGB • Vollzug der gemeindlichen Satzungen • Erteilung isolierter Befreiungen • Bearbeitung weiterer baurechtlicher Anträge und formloser Anfragen • Erstellung der Beschlussvorlagen für Bauausschuss, Mitwirkung bei Ladung und Teilnahme am Sitzungsdienst • Mitwirkung bei der Aufstellung von Bauleitplänen • Straßen- und Wegerecht • Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen Was bieten wir Ihnen: • Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten • Eingruppierung nach den Bestimmungen des TVöD • Die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie Zusatzversorgung, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung; Dienstradleasing; gleitende Arbeitszeit und Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice Was wir von Ihnen erwarten: • Erfolgreicher Abschluss zur*zum Verwaltungsfachangestellten, AL/BL I, zum*zur Beamten in der zweiten Qualifikationsebene • Kenntnisse im Bereich der Bauverwaltung erwünscht • Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht • fundierte EDV-Kenntnisse • eine selbstständige, zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise • Teamfähigkeit sowie sicheres und höfliches Auftreten Kontakt: Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Gemeinde Sankt Wolfgang, Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang oder per E-Mail an geschaeftsleitung@st-wolfgang-ob.de. Bewerbungen per E-Mail bitte ausschließlich im PDF-Format. Für Fragen zu Aufgaben und Stelleninhalten steht Ihnen der Geschäftsleiter, Herr Miksch, Tel.: 08085/188-26 gerne zur Verfügung. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Überprüfung von Bauanträgen, Anträgen auf Vorbescheid sowie auf Genehmigungsfreistellung; Beratung im Bauvollzug; Stellungnahmen nach § 36 BauGB; Bearbeitung weiterer baurechtlicher Anträge und formloser anfragen; Straßen- und Wegerecht;...