Über uns Die Gemeinde Trittau bietet zum 01.2025 im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung (PIA)
einen Ausbildungsplatz zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
in der kommunalen Kindertagesstätte „Zauberwinkel“ an.
Bei der Praxisintegrierten Ausbildung sind Sie von Anfang an zwei Tage in der Woche in der Kindertageseinrichtung tätig und lernen so den pädagogischen Alltag kennen. Parallel besuchen Sie an drei Tagen in der Woche eine Berufliche Schule des Kreises Stormarn. Sie bekommen zudem über drei Jahre eine Ausbildungsvergütung. Sie lernen sozialpädagogisches Handeln in frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung kennen und setzen dies in der Praxis um. Sie schaffen den Rahmen, in dem die Kinder ihren eigenen Ideen und Interessen nachgehen und vielfältige Erfahrungen machen können. Eine regelmäßige Begleitung der Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Praxisanleitung in der Kindertageseinrichtung.
Schulstandort mit Grundschule, Gemeinschaftsschule mitgymnasialer Oberstufe, Gymnasium und offener Ganztagsschule für über 2.Begleitung von Bildungsprozessen der Kinder,
Planung und Gestaltung des pädagogischen Alltags auf der Grundlage der Einrichtungskonzeption,
Beteiligung der Kinder an Entscheidungsprozessen,
Beobachtung und Dokumentation,
Zusammenarbeit und Kooperation im Team
Theorie: 3 Tage / WocheDie theoretische Ausbildung erfolgt in der Beruflichen Schule des Kreises Stormarn in Bad OldesloePraxis: 2 Tage / WocheDie praktische Ausbildung erfolgt in den kommunalen Kindertageseinrichtungen „Zauberwinkel“ in Trittau
mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss
der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt
der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozial-pädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch)
eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe,
wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat, sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für das Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt,
bei Abschluss im Ausland, den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (in Theorie und Praxis) auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen.
Außerdem muss drei Monate vor Schulbeginn (Juni 2025) ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleiterin Frau Wedel ().