Hauptamtliche/r Bürgermeisterin / Bürgermeister Bei der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) – Landkreis Altenkirchen – ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters wegen des Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01. Januar 2026 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber bewirbt sich um die Wiederwahl. Der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) gehören 12 Ortsgemeinden mit rund 13.500 Einwohnern an. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist der Zentralort Hamm (Sieg). Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, 15. Juni 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für eine Amtszeit von 8 Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 29. Juni 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist am Tag der Wahl (15.06.2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A16 / B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin bzw. als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber/ in nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung des Landes Rheinland- Pfalz erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am Montag, dem 28. April 2025, 18 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag (07. April 2025) vor der Wahl im Bekanntmachungsorgan (Mitteilungsblatt) der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) veröffentlicht. Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass den Parteien und Wählergruppen des Verbandsgemeinderates die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss. Bewerbungen werden erbeten bis zum __xxxxx__ (keine Ausschlussfrist) an: Verbandsgemeindeverwaltung Kennwort: Bürgermeisterwahl Lindenallee 2 57573 Hamm (Sieg)