Informationen zum Job Unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Prüfungsinnendienst im Finanzamt Köln-Porz Im Finanzamt Köln-Porz ist zum nächstmöglichen Termin eine unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Prüfungsinnendienst in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 60 % (23 Stunden und 54 Minuten) zu besetzen. Tätigkeitsprofil Der Prüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Prüfungsstellen im Finanzamt. Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgaben: Versand von Prüfungsanordnungen und Betriebsprüfungsberichten Fristenüberwachung Überwachung und Erfassung von Wochenberichten Pflege von Grunddaten und Konzernverzeichnissen Erstellung von Prüfungsanordnungen in besonderen Fällen Erstellung von einfachen Anschreiben Mitarbeit bei der Erstellung von Prüfungsplänen Erstellung von Auswahl-/ Falllisten Einholung von Auskünften mit Hilfe diverser Auskunftsprogramme Erfassung und Überwachung von Rechtsbehelfen Erfassungsarbeiten in Fachprogrammen Zusammenarbeit mit den übrigen Fachbereichen Anlegen von Akten und Verwaltung von Altakten Verwaltung von Belegen (Annahme, Ausgabe, Überwachung) Annahme von Telefonaten für die Prüfer/-innen bei deren Abwesenheit Sichtung und Weiterleitung der Eingangspost (ggf. elektronisch) sonstige Aufgaben nach Zuweisung Anforderungsprofil: Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung z.B. als Kaufleute für Büromanagement Großhandelskaufleute Industriekaufleute kaufmännische Assistenten / Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellte Reiseverkehrskaufleute einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in dem erlernten Beruf Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungs- bewussten Arbeitsweise Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete fachliche Veränderungsbereitschaft Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt Köln-Porz dienstags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Frau Textoris (Tel.: 02203/598-2726 ) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Kopien aller Arbeitszeugnisse Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen bitte ausschließlich elektronisch bis spätestens zum 29.11.2024 an: GST-5216fv.nrw.de Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Köln-Porz ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Köln-Porz Klingerstr. 2-6 51143 Köln Telefon: 02203/598-0 E-Mail: service-5216fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Köln-Porz erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Köln-Porz c/o Finanzamt Köln-Porz 51143 Köln Telefon: 02203/598-0 E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA216fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Kamp-Lintfort (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de .