Sei dabei – werde Umweltschutz-technische/-r Assistent/-in Als staatlich geprüfte/r Umweltschutz-technische/r Assistent/in steht der Erhalt unserer Umwelt im Mittelpunkt deiner Arbeit. Du überwachst und analysierst Umweltbelastungen aller Art unter Anwendung modernster Technik. Die Ausbildung dauert zwei Jahre, Voraussetzung ist der Realschulabschluss. Parallel zur Ausbildung kannst du die Fachhochschulreife durch den Besuch von Zusatzunterricht erwerben. Du bringst Verantwortungsbewusstsein und Interesse an Themen im Bereich Umwelt, Ökologie und Naturschutz mit? Dann sei dabei In deiner UTA Ausbildung in Bückeburg lernst du die naturwissenschaftlichen Grundlagen und Methoden zur Boden-, Wasser, Luft- und Abfalluntersuchung kennen. Du beschäftigst dich z. B. mit Umwelttechnik und dem Umweltrecht, mit Messreihen zur Wasserqualität, mit Messungen der Luft- und Bodenqualität, aber auch mit abfalltechnischen Messungen. Das Ziel dabei: Umweltschädigungen zu vermeiden – oder frühzeitig zu erkennen. Deine schulische Ausbildung wird mit einem vierwöchigen Praktikum ergänzt. Das Ausbildungsprofil Umweltschutz-technische Assistenz Die Ausbildung ist in einen schulischen Teil und einen betrieblichen Teil von 160 Stunden sowie ein dreiwöchiges Praktikum gegliedert. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur sachgerechten Entnahme von Proben in den Umweltkompartimenten Wasser, Boden und Luft und die selbstständige Messung, Dokumentation und Auswertung von Umweltparametern mit biologischen, chemischen und physikalisch-chemischen Methoden. Arbeitsmöglichkeiten Als Umweltschutz-technische/r Assistent/in sind deine potenziellen Arbeitgeber: Ver- und Entsorgungsunternehmen Unternehmen der Abfall- und Abwasserwirtschaft Unternehmen der Wasserversorgung Prüfabteilungen der öffentlichen Verwaltungen (z.B. Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter) Forschungseinrichtungen Planungsbüros für Umwelttechnik Mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können die Kosten für die UTA Ausbildung in Bückeburg bis zu 100 Prozent übernommen werden. Er gilt unter anderem für Umschüler:innen oder Personen in der Weiterbildung. Informationen gibt es bei der Arbeitsagentur.