Die Stadt Neckargemünd (13.300 Einwohner) sucht für den Fachbereich 5 - Bauwesen & Recht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Unterstützung in der Grünflächenpflege (m/w/d).
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (derzeit 39 Stunden/Woche), die unbefristet zu besetzen ist.
Ihre Aufgabenbereiche:
- Rasen- und Gehölzpflege
- Pflege von Extensivflächen wie Straßenbegleitgrün, Naturschutz- und Landschaftspflegeflächen
- Mitarbeit und Durchführung des Winterdienstes auch außerhalb der regulären Dienstzeit
Eine genaue Abgrenzung bzw. Änderung oder Anpassung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten.
Ihre Qualifikation:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner (m/w/d), Garten- und Landschaftsbauer (m/w/d), Land- bzw. Forstwirt (m/w/d) oder mit vergleichbarer handwerklicher Ausbildung und einschlägiger Erfahrung in den oben genannten Aufgabenbereichen
- selbstständige und sichere Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeiten im Rahmen von Rufbereitschaft und Winterdienst
- eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C1E, Klasse CE wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
- sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Vergütung entsprechend der Qualifikation bis EG 6 möglich sowie alle üblichen sozialen Leistungen des TVöD
- individuelle Personalentwicklung
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Inanspruchnahme der Sparkassen-Kommunalrente
- die Möglichkeit zum Erwerb eines Deutschlandtickets als JobTicket
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 27.02.2025 an die Stadtverwaltung Neckargemünd, Personalamt, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd oder Sie nutzen die Möglichkeit der Onlinebewerbung.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Reess (06223-804 612) oder Herr Mossau (06223-804 214) gerne zur Verfügung.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet werden können.