Vollzugsabteilungsleitung (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster ist die zentrale Ausbildungsanstalt für den
Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein. Sie verfügt über rund 505 Haftplätze für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von ein bis acht Jahren im Erstvollzug und
Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel für männliche Gefangene. Darüber
hinaus sind bis zu 21 Gefangene in einer Psychiatrischen Abteilung untergebracht.
Weitere 20 Haftplätze stehen im Wohngruppenvollzug der sozialtherapeutischen Abteilung zur Verfügung. Ferner verfügt die Anstalt über 35 Plätze im Offenen Vollzug im
Holsatenring und 30 Plätze auf dem Landesgut Moltsfelde.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster beschäftigt rund 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ziel des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes ist die Leitung einer Vollzugsabteilung im Erwachsenenvollzug für männliche Gefangene (Straf- oder Untersuchungshaft).
Ihre Aufgaben
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
1. Führung der Ihrer Vollzugsabteilung zugewiesenen 5 Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes
2. Erstellung und Fortschreibung von Vollzugsplänen, Durchführung von Vollzugsplankonferenzen sowie Erstentscheidungen über vollzugsöffnende Maßnahmen
3. Bearbeitung von Anträgen, gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen der Gefangenen
4. Anordnung von Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen gegen Gefangene
5. Abgabe von Stellungnahmen im Vollstreckungsverfahren
6. Bearbeitung von Pfändungs- und Insolvenzangelegenheiten der Gefangenen sowie Prüfung und Überwachung der Erhebung von Haftkosten
7. Abhaltung von Sprechstunden für Gefangene
8. Mitwirkung an der Gestaltung von Behandlungsangeboten
9. Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheits- und Ordnungsvorschriften auf der Abteilung
10. Teilnahme am Inspektionsdienst Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:
11. ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Sozialpädagogin / Diplom-Sozialpädagoge oder als Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt oder ein vergleichbarer (Fach)Hochschulabschluss, der zur Übernahme der ausgeschriebenen Aufgaben befähigt.
Darüber hinaus wären wünschenswert:
12. mindestens theoretische Kenntnisse in der Mitarbeiterführung
13. Rechtskenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten (z. B. Vollzugsrecht, Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht)
14. Urteilsfähigkeit
15. Soziale und interkulturelle Kompetenz
16. Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
17. Organisationskompetenz
18. Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
19. Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen zunächst eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TV-L
vorgesehen. Nach abgeschlossener Einarbeitung ist bei komplett selbständiger Aufgabenwahrnehmung und umfassender Entscheidungskompetenz eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen
(Vollzugszulage).
Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage für die Tätigkeit in einer Justizvollzugseinrichtung.
Darüber hinaus bieten wir:
20. ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
21. ein kollegiales Arbeitsklima
22. ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
23. individuelle Personalentwicklung
24. ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
25. 30 Tage Urlaub im Jahr
26. ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
27. eine gute Anbindung an den ÖPNV, Jobticket
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein
und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei
der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten
Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen
Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung
fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und
sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns
bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder
dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
(mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus
der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte. Diese richten Sie bitte bis zum
15. September 2024
an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Neumünster, Boostedter Straße 30, 24534
Neumünster, gerne in elektronischer Form an .
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die
Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Sie durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Dieses gliedert sich in zwei
Einzelelemente (Assessment-Center und Auswahlgespräch), die beide erfolgreich
absolviert werden müssen. Das Nichtbestehen des Assessment-Centers führt zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Das Assessment-Center ist in der 44. KW geplant und die Auswahlgespräche finden
voraussichtlich Anfang November statt.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen, Fragen zum Verfahren oder Fragen zum
Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen Herr Gau
(
Letzte Aktualisierung am: