An der Hochschule fur Musik FRANZ LISZT Weimar ist zum nachstmoglichen Zeitpunkt die Stelle als Kanzler*in zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Eine Wiederwahl ist moglich. Aufgaben und dienstrechtliche Stellung der*des Kanzlers*in sowie das Verfahren der Findung, Wahl und Ernennung werden durch 32 Thuringer Hochschulgesetz sowie 12 der Grundordnung der Hochschule bestimmt. Es wird erwartet, dass der*die Kanzler*in einen Wohnsitz in der Region nimmt. Die Wahrnehmung der Funktion erfolgt im Beamtenverhaltnis auf Zeit oder befristeten Angestelltenverhaltnis und wird nach Besoldungsgruppe W2 des Thuringer Besoldungsgesetzes (ThurBesG) zuzuglich eines Funktionsleistungsbezugs vergutet. Die Hochschule fur Musik FRANZ LISZT Weimar ist eine eigenstandige Musikhochschule mit Promotions und Habilitationsrecht. Sie gehort zu den altesten Musikhochschulen Deutschlands und kann sich damit auf entsprechende Traditionen exzellenter Ausbildung beziehen. Die Hochschule versteht sich als eine internationale universitare Ausbildungsstatte und Forschungseinrichtung. Sie ist tief verwurzelt in der europaischen Musiktradition und zu Hause in der bedeutenden Kulturstadt Weimar. Wir suchen Antworten auf die zentralen Fragen von Kunst, Kultur und Gesellschaft. Deshalb sind Innovation, Neugier und Offenheit Masstab unseres Handelns, die eine Traditions und Gegenwartsreflektion und entsprechende Verantwortung miteinschliesen. Fur uns gehoren musikalische Bildung und Personlichkeitsbildung untrennbar zusammen. Dabei sind die Gleichstellung der Geschlechter und die Berucksichtigung der Bedurfnisse von Menschen mit Behinderung eine Selbstverstandlichkeit. Wir verstehen uns als Verantwortungsgemeinschaft und tragen diese Haltung in die Gesellschaft. Lehrende, Studierende und Mitarbeitende in Verwaltung und Technik lernen von und miteinander und befordern damit ein kommunikatives und gesundes Arbeitsklima. In unserer vielfaltig gepragten Hochschulgemeinschaft begegnen wir uns mit Respekt und Wertschatzung. Gleichzeitig ist dem gegenwartig verantwortlichen Prasidium daran gelegen, durch Initiierung zeitgemaser Reformen die Bedeutung sowohl kunstlerischer, kunstlerisch padagogischer als auch kunstlerisch wissenschaftlicher Ausbildung sowie in der Hochschulverwaltung zukunftsgerecht zu reflektieren und zu sichern. In diesem Zusammenhang suchen wir eine Personlichkeit, die diesen komplexen Anspruchen als Kanzler*in mit eigenen Erfahrungen zeitgemaser Verwaltungsverantwortung nachweislich entspricht und auch in der Lage ist, die Etablierung modernen Wissenschaftsmanagements zu verantworten. Gemas 32 Abs. 5 Thuringer Hochschulgesetz (ThurHG) setzt die Wahl als Kanzler*in in Thuringen voraus: abgeschlossene Hochschulausbildung, mehrjahrige verantwortliche berufliche Tatigkeit in Wissenschaft, Kunst und Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, insbesondere fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Erfahrungen in der Personalfuhrung, die durc