Die Itzehoer Versicherungen sind mit über 840 Beschäftigten, gut 340 Vertrauensleuten und über 715 Millionen Euro Beitragsaufkommen (2023) der größte unabhängige Versicherer Schleswig-Holsteins. Seit Jahren wachsen wir kontinuierlich weit über Marktniveau. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit Hauptsitz in Itzehoe bieten wir Rundum-Schutz im privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich. Bundesweit ist die Itzehoer durch Makler und Mehrfachagenten präsent. Den Online-Vertrieb im Kraftfahrzeugbereich nimmt unsere Unternehmenstochter AdmiralDirekt.de am Standort Köln wahr. Über unsere Rechtsschutzsparte unterhalten wir einen weiteren Standort in München. telefonische Schadenannahme mit Schadenanlage Erstbearbeitung schriftlicher Schadenmeldungen mit Schadenanlage Prüfung des Versicherungsschutzes und Ersteinschätzung der Haftungssituation Inbound und Outbound-Telefonie mit Beratung von Kunden erste Prognose zur Höhe des Fahrzeugschadens Schadensteuerung / Dienstleistervermittlung abschließende Bearbeitung von Glasschäden abschließende Regulierung von Kasko und KH-Schäden, die ins Werkstattnetz vermittelt wurden Ausbildung zur Versicherungskauffrau / zum Versicherungskaufmann Gute Grundkenntnisse der Prozesse der KfZ Schadenbearbeitung selbständiges Arbeiten innerhalb des Aufgabenbereiches freundliches und sicheres Auftreten gute Kenntnisse über Kommunikation am Telefon vertriebliches Talent Teamfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes Maß an Flexibilität eine gute Einarbeitung in kollegialer Arbeitsatmosphäre und ein wertschätzendes Arbeitsklima flexible Arbeitszeiten mit einer attraktiven Gleitzeitregelung und Telearbeit eine langfristige Perspektive und Entwicklungsmöglichkeiten sowie eigenständiges Arbeiten in einem zukunftsorientierten Unternehmen Parkplätze direkt vor der Tür und einen guten Anschluss an die Autobahn Vermögenswirksame Leistungen und Mitarbeiterrabatte Fahrzeug- und Bikeleasing kostenfreie Massagen für Mitarbeitende eine Vergütung nach tariflicher Eingruppierung § 4 Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe