Der Zittauer Kinderschutzbund sucht
als Vertretung für eine langzeitkranke Kollegin
ab sofort
eine/n Sozialpädagogin/en
für die
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Erziehungs- und Familienberatung ist ein Angebot der Jugendhilfe nach § 28 SGB VIII: Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.
Die Wochenarbeitszeit sollte zwischen 20 und 30 Stunden betragen.
APCT1_DE