Sachbearbeiter*in (m/w/d) Ausländer- und Asylrecht
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
1. die selbstständige Bearbeitung von komplexen aufenthaltsrechtlichen Verfahren, insbesondere nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, sowie die Versagung bzw. Rücknahme von Aufenthaltstiteln und Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen
2. Ausweisungen und Umverteilungen
3. enge Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe bei vollziehbar Ausreisepflichtigen
4. Erstellen von Vorlageberichten an die jeweils zuständigen Regierungspräsidien
5. Erstellen von Abhilfebescheiden in aufenthaltsrechtlichen Widerspruchsverfahren
6. Mitwirkung bei der Koordination der Sachbearbeitung im Ausländerrecht
Wir erwarten:
7. ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts - Public Management - bzw. Dipl. Verwaltungswirt*in (FH), idealerweise mit dem Vertiefungsschwerpunkt „Ordnungsverwaltung“, Bachelor Allgemeine Finanzwirtschaft, Bachelor of Law, ein abgeschlossenes Studium in Sozialrecht oder Rechtswissenschaften, einen Abschluss als Sozialwirt*in, Verwaltungsfachwirt*in oder einen vergleichbare Studiengang
8. interkulturelle Sensibilität und Freude am Umgang mit Menschen unterschiedlichster Kulturkreise
9. ein hohes Maß an Entscheidungsfreudigkeit, Belastbarkeit, Kommunikationsgeschick und Teamfähigkeit
10. Kenntnisse in MS Office und die Bereitschaft sich in spezielle Anwenderverfahren einzuarbeiten
11. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
12. eine unbefristete Vollzeitstelle in Bes. Gr. A 11 / EG 9c TVöD
13. ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
14. Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
15. sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle
16. einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
17. Zuschuss zum Job-Ticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber*innen berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.