Aufgaben:
1. Engagement bei der Erhaltung und Verbesserung der elektrischen Sicherheit und der Vermeidung von Brandgefahren in elektrischen Anlagen.
2. Eigenständige Durchführung von Prüfungen an sicherheitstechnischen Anlagen (Elektrische Anlagen, Sicherheitsstromversorgungs-, Sicherheitsbeleuchtungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen) nach Baurecht.
3. Eigenständige Durchführung von Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrenden Prüfungen an elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln.
4. Eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeit in Ihrer Region.
Qualifikationen:
1. Studium der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtung.
2. Technische Ausbildung von Vorteil.
3. Idealerweise Anerkennung als Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen bzw. VdS-Sachverständige, andernfalls die Bereitschaft zur zeitnahen Ausbildung.
4. Mehrjährige Berufserfahrung bei der Planung, Errichtung, Instandhaltung oder dem Betrieb von elektrischen Anlagen wünschenswert.
5. Gute Kenntnisse im Baurecht sowie in der Normenwelt der Elektrotechnik von Vorteil.
6. Verhandlungssichere Deutschkenntnisse.
7. Sicheres Auftreten sowie gute Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit.
8. Führerschein der Klasse B.
Hinweis: Bei fehlender baurechtlicher Anerkennung als Sachverständige begleiten wir Sie mit unserem umfassenden Ausbildungskonzept zum / zur baurechtsanerkannten Sachverständigen.
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