Mitarbeiterstelle (m/w/d) für den Büroservice im Finanzamt Bielefeld-Innenstadt
Im
Finanzamt Bielefeld-Innenstadt
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete
Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice
im Rahmen einer Krankheitsvertretung in Teilzeit (0,7)
zu besetzen.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Poststelle
* Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von Postmengen
* Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen und Weiterleiten der eingehenden Post, Faxe, E-Mails und sonstiger elektronischer Eingänge entsprechend der Zuständigkeit
* Scannen und Weiterleiten der Steuererklärungen sowie der Eingangspost mittels Fachprogrammen
* Post- und Aktenverteilung mit Hilfe eines Transportwagens innerhalb des Hauses nach Vorgabe
* Aufbereitung und Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Post-Dienstleister
Pförtnerdienst
* Eingangskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs
* Terminvergabe mittels Fachprogrammen
* Erteilung von Auskünften
* Ausgabe von Vordrucken
* Annahme von Warenlieferungen
Sonstiges
* Altaktenverwaltung: Einlagerung, Ausgabe und Aussonderung von Steuerakten
* Vertretung in der Material- und Vordruckverwaltung
* Sonstige Aufgaben nach Zuweisung
An den Bewerberkreis werden folgende Anforderungen gestellt:
* möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung
* Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürger/innen und Kollegen/innen
* Teamfähigkeit und ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
* Flexibilität und spontane Wechselbereitschaft zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
* Gute PC-Kenntnisse und technisches Grundverständnis (Grundlagen im Umgang mit MS Office Produkten (Outlook, Word, Excel), Internet, IT-Anwendungen etc.)
* Körperliche Belastbarkeit entsprechend der oben genannten Aufgaben
* Schnelle Auffassungsgabe, Motivation und Lernbereitschaft
* Kommunikationsfähigkeit, Deutsch sicher in Wort und Schrift
* Führerschein der Klasse B (PKW bis 3,5 t) für mögliche Botenfahrten
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Arbeitsverhältnis ist zweckbefristet nach § 14 Abs. 1. Nr. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Die Einstellung erfolgt zur Vertretung eines Beschäftigten längstens bis voraussichtlich zum 31.03.2026. Das Arbeitsverhältnis endet an dem Tag, an dem der zu vertretende Beschäftigte an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt bzw. ausscheidet, automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Falle der dauerhaften Besetzung des Arbeitsplatzes behält sich der Arbeitgeber eine Ausschreibung der Stelle zum Zwecke der Eignungsprüfung vor.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 27 Stunden und 53 Minuten. Ein geringerer Teilzeitanteil ist ggf. möglich.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Bielefeld-Innenstadt Herr Nienaber (0521/548-2411) und Frau Bendisch (0521/548-2181) gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.01.2025 an das:
Finanzamt Bielefeld-Innenstadt
- Geschäftsstelle –
z.Hd. Herr Nienaber o.V.i.A.
Ravensberger Str. 90
33607 Bielefeld
oder per Mail an
Service-5305@fv.nrw.de
Betreff: Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Lichtbild
* Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/ Fortbildungen
* Kopien aller Arbeitszeugnisse
* Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
* Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren:
Dem Finanzamt Bielefeld-Innenstadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Bielefeld-Innenstadt
Ravensberger Str. 90
33607 Bielefeld
Tel: 0521/548-0
E-Mail: Service-5305@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Bielefeld-Innenstadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Bielefeld-Innenstadt
Ravensberger Str. 90
33607 Bielefeld
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA305@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Steinfurt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
* Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
* Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
* Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
* Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .