Der Dienstposten des Bausachverständigen (m/w/d) beinhaltet die Ermittlung und Beurteilung von Grundstücks- und Gebäudeeigenschaften zur Feststellung steuerlicher Bemessungsgrundlagen. Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere
1. Prüfung von Sachverständigengutachten, Mietermittlungen (Bedarfsbewertung), Ableitung von Bodenrichtwerten (Bedarfsbewertung und Feststellung von Grundsteuerwerten)
2. Ermittlung und Prüfung der Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken (Entnahme-, Einlagewerte, Kaufpreisaufteilungen)
3. Feststellung und Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden (Einheitsbewertung)
4. Feststellung der Bezugsfertigkeit und der Nutzbarkeit von Gebäuden (Grundsteuerbewertung)
5. Berechnung von Wohn- und Nutzflächen bzw. Bruttogrundflächen, des umbauten Raumes von Gebäuden und die Bestimmung von Gebäudeklassen, Bestimmung der Grundstücks-/Gebäudeart (Einheitsbewertung und Feststellung von Grundsteuerwerten)
6. Mitarbeit in den Gutachterausschüssen der Städte und Landkreise
7. Abgrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von den Erhaltungsaufwendungen
8. Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von Gebäudebestandteilen
9. organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufgabenerledigung
Der Bausachverständige (m/w/d) ist organisatorisch der Bewertungsstelle zugeordnet und untersteht unmittelbar dem Sachgebietsleiter. Der Zuständigkeitsbereich des Bausachverständigen (m/w/d) erstreckt sich über mehrere Finanzamtsbezirke. Der Bausachverständige (m/w/d) im Finanzamt Grimma ist für die Finanzamtsbezirke Döbeln, Grimma, und Oschatz zuständig. Die Tätigkeit erfordert auch Feststellungen im Außendienst vor Ort.
Folgende Voraussetzungen sind zwingend erforderlich:
10. mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
11. ein hohes Maß an Organisationsvermögen, Engagement, Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
12. Führerschein Klasse B
13. PC-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook)
14. Deutschkenntnisse Niveau B2
Sofern die berufliche Qualifikation nicht in Deutschland erfolgt ist, ist zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zwingend die Vorlage eines Gleichwertigkeitsbescheides erforderlich
(Nachweis über die Anerkennung des Berufsabschlusses als gleichwertig mit dem geforderten nach deutschem Recht erworbenen Abschluss).
Von Vorteil sind:
15. Kenntnisse auf dem Gebiet der Verkehrswertermittlung von Grundstücken bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung
16. Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen (Wegstreckenentschädigung nach dem SächsRKG)