Fachkraft Arbeitssicherheit (m/w/d)
Aufgaben
1. Sie beraten unsere Kunden bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen - unter Berücksichtigung von § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Vorgaben der DGUV
2. Mit Ihrer Expertise legen Sie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren fest und führen Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation durch
3. Ebenso routiniert übernehmen Sie Arbeitsschutzunterweisungen und unterstützen bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen
4. Auch die Untersuchung von Arbeitsunfällen und die Ermittlung ihrer Ursachen gehört zu Ihrem Aufgabenbereich
5. Ihr Netzwerk nutzen Sie zur Kontaktpflege mit Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern und zur Erweiterung Ihres Kundenstamms
Qualifikationen
6. Abschluss als Meister (Handwerk oder Industrie) oder Techniker oder alternativ ein Studium der Fachrichtung Technik oder Naturwissenschaften oder vergleichbar
7. Mindestens 2 Jahren Berufserfahrung nach erfolgtem Abschluss
8. Fachkunde nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz bzw. Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit