* Wahrnehmung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 6 ASiG
* Schwerpunkt Maschinensicherheit: Sicherstellung, dass Neuanlagen, Umbauten und technische Veränderungen den Anforderungen der Maschinenrichtlinien und anderen relevanten Rechtsvorschriften entsprechen
* Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
* Mitwirkung bei der Erstellung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen
* Schaffung einer rechtssicheren Organisation in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz