Kurzbeschreibung: Sie beraten unsere Kunden bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen - unter Berücksichtigung von § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Vorgaben der DGUV. Mit Ihrer Expertise legen Sie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren fest und führen Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation durch. Aufgaben