Landratsamt Sonneberg - Der Landrat - Stellenausschreibung Im Wohnheim der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg des Schulverwaltungsamtes des Landratsamtes Sonneberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Erziehers (m/w/d) zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Bei Bewährung wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt. Zu Ihren Aufgaben gehören: Dienstabsicherung im Schichtdienst sowie in Vertretungsdiensten im Krankheitsfall umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht Durchsetzung von Regeln und Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens im Wohnheim und in der Schule Regelmäßige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern, Lehrern und den Ausbildungsbetrieben Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur interessenorientierten Freizeitgestaltung Mitarbeit bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtung Beachten und Einhalten der Hygienevorschriften Verwaltungsaufgaben wie Bearbeitung von Kassenangelegenheiten, Dokumentationspflicht besonderer Vorkommnisse, Informationspflicht bei meldungspflichtigen und ansteckenden Krankheiten, etc. Anforderungsprofil: Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder eine entsprechend gleichwertige Ausbildung Bereitschaft zu Schicht- und Nachtdiensten sowie Sonn- und Feiertagsdiensten Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit Stark ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit Teamfähigkeit sowie Freude am selbstständigen Arbeiten Konfliktfähigkeit, konstruktiver und ruhiger Umgang auch in Krisensituationen gute Kenntnisse in den gängigen EDV-Anwendungen Führerschein PKW (wünschenswert) Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden. Die Stelle wird nach der Entgeltgruppe S 8b TVöD-VKA vergütet. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 03.12.2024 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg. Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht. Sonneberg, den 12.11.2024 Robert Sesselmann Landrat