Im Finanzamt Köln-Ost ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle (m/w/d) im Bereich Büroservice zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgaben:
Postdienst
* Abfertigung, Transport und Weiterleitung der ein- und ausgehenden Post
* Zuordnung, Weiterleitung und Versand von Fax, E-Fax und E-Mail-Schriftverkehr
* Digitalisierung von Steuererklärungen in Papierform oder eingehende Verfügungen und
Schreiben
Des Weiteren umfasst die Tätigkeit folgende Aufgaben nach Zuweisung:
Empfangsdienst
* Eingangskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs
* Erteilung von Auskünften
* Ausgabe von Vordrucken
Altaktenverwaltung
* Unterstützung des Archivars bei der Einlagerung, Ausgabe und Aussonderung von Steuerakten, einschließlich der Logistik über den vorhandenen Lagerraum mit Auf- und Abbau von Lagerregalen nach Bedarf
* Zu den Lagerräumen gehört ein Außenlager in Kamp-Lintfort. Regelmäßige Fahrten sind nicht
erforderlich.
Materialdienst
* Material- und Vordruckverwaltung
* Annahme und Einlagerung von Materiallieferungen
* Ausgabe von Material und Logistik der Aufbewahrung
Sie sollten das folgende Anforderungsprofil erfüllen:
* Kommunikationsfähigkeit
* Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgern und Kollegen
* ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
* Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
* Motivation und Lernbereitschaft
* schnelle Auffassungsgabe
* Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
* wegen der Tätigkeit in der Telefonzentrale und im Pförtnerbereich sind zudem fließende
deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
* Computer-Kenntnisse (u.a. Microsoft Outlook, Word und Excel)
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 TV-L.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landes gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers lie
gende Gründe überwiegen.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt Köln-Ost Frau Hinterkircher (Tel.: 0221/9805-2035) oder Herr Klawitter (0221/9805-2088) zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.01.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
* Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
* Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
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Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Köln-Ost ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu
gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Köln-Ost
Siegesstr. 1, 50679 Köln
Tel.: 0221/9805-0
E-Mail: Service@FA-5218.fin-nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts (Name) erreichen Sie unter folgenden Kon
taktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Köln-Ost
Herr Schabernack
c/o Finanzamt Köln-Ost
Siegesstr. 1, 50679 Köln
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5218@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung
des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Te
lefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse,
Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten
werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die
Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamten
gesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2
Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG
NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten wer
den ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben
nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt
(Name) (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-West
falen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanz
verwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewer
bungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre perso
nenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. So
weit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber
hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche
erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absa
geentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten er
forderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
·Recht auf Auskunft:
Artikel 15 DSGVO
·Recht auf Berichtigung:
Artikel 16 DSGVO
·Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
·Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
·Recht auf Widerspruch:
Artikel 18 DSGVO
Artikel 21 DSGVO
·Recht auf Beschwerde:
Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekom
men sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zu
ständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nord
rhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter