Stellenangebot
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
Stellenausschreibung
des Ministeriums für Bildung und Kultur
des Saarlandes
Zum 1. Februar 2025
stellt das Saarland Lehramtsbewerber (m, w, d) für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Vorbereitungsdienst ein.
Bewerben können sich Inhaber (m, w, d) einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen .
Ferner können nach § 7 Abs. 2 und 3 des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (SLBiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 5 der Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) voraussichtlich auch
1. Inhaber (m, w, d) eines akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelorabschluss in derselben Fachrichtung oder eines universitären Diploms in den beruflichen Fach-/Studienrichtungen Kraftfahrzeugtechnik Ernährungs- und Haushaltswissenschaft Versorgungstechnik (z. B. Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik) Sozialpädagogik Elektrotechnik Gesundheits- und Pflegewissenschaften (z. B. Pharmazie, Public Health, Medizin) Körperpflege und Kosmetik Mechatronik (Systems Engineering) Bautechnik Informatik Agrarwirtschaft Druck- und Medientechnik Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik Holztechnik Vermessungstechnik
und gegebenenfalls in weiteren beruflichen Fachrichtungen des technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereichs sowie
2. Wirtschaftspädagogen (m, w, d) und
3. im Bedarfsfall Inhaber (m, w, d) einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) mit zwei allgemeinbildenden Fächern, die laut LPO II - BS im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen des Saarlandes ausgebildet werden können,
unter Berufung grundsätzlich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland aufgenommen werden.
Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar dem Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen am Bildungscampus Saarland zugewiesen.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und erfolgt grundsätzlich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur Studienreferendarin bzw. zum Studienreferendar. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden – vorbehaltlich möglicher Änderungen – Anwärterbezüge in folgender Höhe gewährt (Stand: 16.07.2024, ohne Gewähr):
Anwärtergrundbetrag (brutto): 1532,56 Euro
Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Wer die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Bezeichnung „Assessorin des Lehramtes“ oder „Assessor des Lehramtes“ zu führen und sich für eine unbefristete Einstellung in den saarländischen Schuldienst zu bewerben.
Ausbildung und Zweite Staatsprüfung werden durch die Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) vom 19. Dezember 2012 in der aktuell gültigen Fassung geregelt.
Zulassungsanträge sind bis zum
1. Oktober 2024
online über das Bewerbungsportal Interamt möglich (