Über die Stelle Auszubildende der Kinder- und Jugendpsychotherapie (PiA), Studierende der Psychologie (Master) und Studierende des Masterstudiengangs "Psychotherapie" können sich gerne bei uns bewerben. PiA Auszubildende der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PiA) haben die Möglichkeit, die Praktische Tätigkeit I (1200 Stunden, 12 Monate) und die Praktische Tätigkeit II (600 Stunden, 6 Monate) bei uns zu absolvieren. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (M.Sc. oder Diplom) sowie ein Kooperationsvertrag mit ihrem Ausbildungsinstitut. Ausbildungsplätze für Psychologische Psychotherapeutinnen in Ausbildung (Erwachsene) haben wir nicht zu vergeben. Berufsqualifizierende Tätigkeit III Für Studierende kooperierender Universitäten des Master-Studiengangs „Psychotherapie“ bieten wir die Durchführung der Berufsqualifizierenden Tätigkeit 3 (BQT III; Umfang 450 Stunden, 12 Wochen) an. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Universität über das Bestehen oder die Möglichkeit des Abschlusses eines Kooperationsvertrages. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir keine Plätze für die BQT 1 anbieten. Praktika für Studierende der Psychologie (Master) Studentische Praktika im Bereich der Psychologie/Psychotherapie werden ausschließlich an Hauptfach-Studierende im Master Psychologie vergeben. Hierbei muss es sich um Pflichtpraktika handeln, die in Vollzeit durchgeführt werden und einen Umfang von mindestens 8 bis 12 Wochen haben. Schülerpraktika oder Praktika zur Orientierung nach dem Schulabschluss oder Praktika vor Aufnahme eines Psychologiestudiums sind nicht möglich.