Im Finanzamt Görlitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines
Mitarbeiters (m/w/d) in der Bewertungsstelle (Feststellung von Grundsteuerwerten)
befristet nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG bis einschließlich 31. Dezember 2025 zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten:
1. Bearbeitung von eingegangenen Erklärungen (z. B. Zuordnung und Registrierung, Ablage und Anlage von Akten, Überwachung und Anforderung nicht eingehender Erklärungen)
2. Auswertung von Anzeigen Steuerpflichtiger über veränderte Grundstücksdaten
3. Auswertung von Mitteilungen anderer Behörden insbesondere über veränderte Liegenschaftsdaten, Baufertigstellungen und Eigentumsänderungen
4. Erfassung und Aktualisierung von Eigentümerdaten
5. Bewertung in einfachen Fällen (bspw. in Fällen unbebauter Grundstücke, des Wohneigentums und von Ein- und Zweifamilienhäusern) sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge
6. Kommunikation mit Steuerbürgerinnen bzw. Steuerbürgern und Behörden
7. begleitende Büroarbeiten (z. B. Versenden von Eingangsbestätigungen oder
Vordrucken, Weiterleiten von Irrläufern, Anfordern von Unterlagen, Formulieren von Anfragen, Anschriftenermittlung aufgrund postalischer Rückläufe, Anlegen von Steuerkonten und Begleitung des Erinnerungsverfahrens).
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
8. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Büro/ Verwaltung bzw. im kaufmännischen Bereich
9. gute anwenderbezogene IT-Kenntnisse
10. gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
11. sorgfältige, selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise
12. Kommunikations- und Teamfähigkeit
Von Vorteil ist:
13. Berufserfahrung in der Verwaltung oder in sonstiger Bürotätigkeit
Der Dienstposten ist mindestens mit der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet. Weitere Eingruppierungen richten sich nach dem konkreten Aufgabenspektrum.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Stelle ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Nachweis beizulegen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen im Finanzamt Görlitz Frau Suckrow (Tel. 03581/875 1215).
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