Ihre Aufgaben und Tatigkeiten
Justizfachwirtinnen und fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tatig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwalten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewahrung fur die Bevolkerung bei. Sie sind Ansprechpartner fur das rechtsuchende Publikum.
Hervorzuheben sind vor allem folgende Tatigkeiten:
* Verwaltung der Serviceeinheiten, d.h. insbesondere die Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenuberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Antragen und Erklarungen
* Protokollfuhrung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverstandigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewahrung der Grundbucheinsicht
* Fuhrung der Ermittlungs und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
* die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um eine Vorstellung uber die Vielfalt der Abteilungen zu erhalten empfiehlt es sich, die Internetseiten eines Amtgerichts (z. B. die des Amtsgerichts Koblenz unter "Service Information) oder einer Staatsanwaltschaft (z. B. die der Staatsanwaltschaft Koblenz unter "Wir uber uns" "Organisation") zu besuchen. Der Aufgabenbereich von Justizfachwirtinnen und fachwirten umfasst dabei auch Tatigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbstandige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehoren z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschadigungen fur Zeugen und Sachverstandige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.
Zudem ist die Fahigkeit zur Teamarbeit in den Serviceeinheiten gefragt. Die Tatigkeiten werden durch justizspezifische EDV Programme unterstutzt; entsprechende EDV Kenntnisse werden bereits wahrend der Ausbildung vermittelt.
Die Ausbildung
Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt:
1. bei einem Amtsgericht (3 Monate)
2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate)
3. bei einem Amtsgericht (2 Monate)
4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate)
5. bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate)
6. bei einem Amtsgericht (9 Monate)
7. Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate)
Die Lehrgange (Nr. 2, 4 und 7) sollen den Anwarterinnen und Anwartern (so heisen die Auszubildenden im offentlichen Dienst) die notwendigen theoretischen Kenntnisse sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten vermitteln. Die fachtheoretisch