Zeitarbeit als attraktive Alternative!
Die aktuelle Rechtsprechung besagt, dass Honorarkräfte in Krankenhäusern keine selbstständige Arbeit erbringen, unabhängig davon wie die jeweiligen Verträge ausgestattet sind. Aus diesem Grund kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Nachzahlungen von SV-Beiträgen und zusätzlichen Säumniszuschlägen, sodass Krankenhäuser immer mehr auf freiberufliche Mitarbeiter verzichten.
Zeitarbeit hingegen ist eine attraktive Option für freiberufliche Pflegekräfte. Sie kombiniert die planerische Freiheit der Freiberuflichkeit mit den Vorteilen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wenn Sie eine freiberufliche Krankenschwester (w/m/d) sind und gerne wieder, bei voller Flexibilität, im Krankenhaus arbeiten wollen, lassen sie sich gerne von uns unverbindlich beraten.
Unser Angebot für Sie
1. hervorragende Bezahlung dank
2. – arbeiten, wann Sie wollen
3. verlässliche Dienstplanung – freie Tage bleiben frei
4. sicheres, unbefristetes Arbeitsverhältnis oder auf Wunsch befristet
5. Einsätze in bevorzugten Einrichtungen
6. Zeitzuschläge für alle Sonn- und Feiertage sowie Nachtdienste – selbstverständlich auf den Gesamtstundenlohn
7. – 24 Stunden für Sie da
8. berufliche Auszeiten möglich
9. Zuschuss zur Monatskarte möglich
10. Wir sind Ihr fester Arbeitgeber und führen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ab. Sie benötigen keine private Kranken- und Berufshaftpflichtversicherung.
11. Akquise, Rechnungslegung und Forderungsmanagement entfallen.
Ihre Aufgaben
12. fachgerechte Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen
13. Grund- und Behandlungspflege
14. Verabreichen von Injektionen und Medikamenten
15. Wundversorgung, Messen von Vitalfunktionen, Durchführung von EKGs
16. Dokumentation von Pflegemaßnahmen zu Ihren Aufgaben.
Das sollten Sie mitbringen
17. Eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger ist Voraussetzung.
18. Erfahrungen in weiteren Bereichen, z.B. in der außerklinischen Beatmung, in der Intensivmedizin/ Anästhesie sind von Vorteil.
19. Sollten Sie sich für eine Fachweiterbildung interessieren, benötigen Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, die Sie auch bei erwerben können.
20. Wie in der freiberuflichen Pflege sind auch in der Personaldienstleistung Zuverlässigkeit, ein freundliches Auftreten und Dienstleistungsorientierung enorm wichtig.
Wussten Sie schon …
Die Rentenversicherung kennzeichnet eine „selbstständige Tätigkeit“ durch die freie Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft sowie im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit.
21. Ihr Einsatz erfolgt jedoch am Betriebssitz des Auftraggebers.
22. Sie sind in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers nach Auftragsannahme eingegliedert.
23. Ihnen werden sämtliche Arbeitsmittel vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Auch die Finanzämter folgen mittlerweile dieser Auffassung, sodass Lohnsteueraußenprüfungen in der Vergangenheit dazu führten, dass Nachforderungsbescheide erlassen wurden.