Ihre Aufgaben und Tatigkeiten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tatig. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) ubertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhangigkeit wahr. D.h. ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschlieslich im Rechtsmittelverfahren uberprufbar. Diese sachliche Unabhangigkeit unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Beamten. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefachert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Bei den ubertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschafte. Hervorzuheben sind vor allem folgende Tatigkeiten: Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. uber Antrage auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstucken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung) Entscheidung uber fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels, Genossenschafts, Guterrechts, Vereinsregister) Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormundern und Pflegern sowie Uberwachung deren Tatigkeit Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseroffnungen und Erteilung von Erbscheinen Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte: In den Rechtsantragstellen helfen sie Rechtssuchenden weiter (z.B. durch Aufnahme von Klagen) und erteilen in Fallen der Beratungshilfe, soweit zulassig, kostenlos Rechtsauskunfte Festsetzung der in Zivil, Familien und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergutung Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eroffnung Durchfuhrung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung Aufgaben des Vollstreckungsgerichts; dazu gehoren insbesondere der Erlass von Pfandungs und Uberweisungsbeschlussen bei der Pfandung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren Vollstreckung von Geld und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschlieslich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (z.B. als Geschaftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) Die Ausbildung Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die fur die Tatigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fahigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt: 1. Studium I an der an der Hochschule fur Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate) 2. Studienpraxis bei einem Amtsg