Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bad Wörishofen
sucht vom 31.07. – 20.08.2025
einen Kurkantor / eine Kurkantorin.
Der Dienst ist bis zum 27.08. verlängerbar.
Aufgaben
1. Wöchentlich 1 Sonntagsgottesdienst in der Erlöserkirche
2. 1x Abendsegen mit Orgelmusik
3. 1-2 musikalische Angebote, z.B. Orgelkonzert
4. Wöchentlich Offenes Singen.
5. Wir freuen uns, wenn Sie auch für Kasualien zur Verfügung stehen.
In der Erlöserkirche steht Ihnen eine 4manualige Steinmeyer-Späth-Orgel zur Verfügung. Sie besitzt mechanische Spieltrakturen, eine elektronische Koppelanlage und Registertraktur, Pedal: C-f, 6 Manualkoppeln, 4 Pedalkoppeln, eine elektronische Setzanlage sowie 36 Register.
Ein Kfz ist nicht unbedingt erforderlich. Bei der Suche einer Unterkunft sind wir Ihnen behilflich.
Voraussetzungen
Die Kirchenmusikeinsätze in Kur- und Urlaubsorten unterliegen den gleichen Voraussetzungen wie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Kirchengemeinden der ELKB. Dazu gehören für Kirchenmusikerinnen und – musiker
6. die Unterzeichnung des Verhaltenskodex der ELKB „Aktiv gegen Missbrauch“ sowie
7. das Zertifikat über die Teilnahme an einer digitalen Basisschulung (3 Stunden) zur Prävention von sexualisierter Gewalt (Termine für die „Basisschulung Prävention sexualisierte Gewalt – digital“ finden Sie unter: ) oder der Nachweis der Teilnahme an einer vergleichbaren Schulung durch einen anderen Träger/eine anderen Landeskirche.
8. die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zur Einsichtnahme durch das landeskirchliche Referat K4.4 Kirche und Tourismus.
Erstattungen
Der ehrenamtliche Einsatz erfolgt unentgeltlich. Es werden der Kantorin/dem Kantor ausschließlich folgende Reisekosten erstattet:
9. Tagegeld in Hohe von 21,50 € für den vollen Kalendertag.
10. Übernachtungsgeld in Hohe von 18,50 € pro Nacht.
11. Fahrtkosten vom Heimatort zum Einsatzort und zurück werden in Hohe des günstigsten Tarifs der Deutschen Bahn (Bahnfahrkarte 2. Klasse) erstattet, auch wenn in der Ausschreibung ein eigener Pkw verlangt wird.
12. Die Kosten für im Rahmen des Einsatzes erforderliche Fahrten mit dem Kfz übernimmt die Ortsgemeinde.
Weitere Erstattungen werden nicht geleistet.
Die Beauftragung erfolgt durch das landeskirchliche Referat K4.4 Kirche und Tourismus.