* Gewährleistung des Ein- und Ausbaus von Hilfsbrücken
* Herrichten von Hilfsbrücken für den Baustelleneinsatz
* Durchführen von Korrosionsschutzarbeiten unter Anleitung
* Instandsetzung und Erneuerung einzelner Bauteile, wie z.B. Brückenbauteile, Gehwege und Geländer