Kurzbeschreibung
Pflegen bedeutet, Menschen allen Alters in unterschiedlichen Lebensabschnitten und Lebenssituation zu unterstuetzen. Wenn dies dein Berufsziel ist, dann starte diese Ausbildung und werde Pflegeprofi.
Beschreibung
Pflegeprofi werden mit der generalistischen Ausbildung
Werde Profi in der Pflege von Menschen aller Altersstufen in ihrem jeweiligen Lebensabschnitt und ihrer individuellen Lebenssituation! Starte mit einer generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Du erlernst einen abwechslungsreichen und erfuellenden sozialen Beruf, der langfristig Sicherheit bietet. Er bringt aber noch weitere Vorteile mit sich:
* EUweite Anerkennung
* Einheitlicher Berufsabschluss mit Wahlmoeglichkeit vertiefender Schwerpunkte
* Sofortige Einsatzmoeglichkeit in allen Bereichen und Einrichtungen der Pflege
* Mit Ausbildungsverguetung, ohne Schulgebuehren Ausbildung und Karriere
Mit der ganzheitlichen Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau verfuegst du ueber aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse und erwirbst umfassende berufliche generalistische Handlungskompetenzen fuer die selbststaendige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationaeren sowie ambulanten Pflegesituationen.
Die Pflege umfasst in diesem Rahmen praeventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Massnahmen zur Erhaltung, Foerderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen. Die Pflege schliesst die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein.
Mit dem Abschluss Pflegefachmann*Pflegefachfrau bist du berechtigt, vorbehaltene Taetigkeiten zu uebernehmen. Pflegerische Aufgaben in diesem Sinne umfassen:
* die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
* die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie
* die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualitaet der Pflege
Inhalt
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes.
Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan. Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittel besteht ein Wahlrecht. Auszubildende koennen die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewaehltem Vertiefungseinsatz in der paediatrische Versorgung oder stationaere Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen spezialisierten Ausbildungsabschluss waehlen: Gesundheits und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger bzw. Altenpflegerin.
Die Ausbildung zum Pflegfachmann oder zur Pflegefachfrau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fuenf Kompetenzbereichen:
* Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchfuehren, steuern und evaluieren
* Kommunikation und Beratung personen und situationsbezogen gestalten
* Intra und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
* Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begruenden
* Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begruenden
Dauer
Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt in einem Wechsel von Theorie und Praxis. Die Teilzeitausbildung dauert bis zu 5 Jahre.
Zugangsvoraussetzungen
* Mittlerer Schulabschluss oder
* erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjaehrigen allgemeinen Schulbildung oder
* Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und eine erfolgreich abgeschlossene, zweijaehrige Berufsausbildung oder
* eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjaehriger Dauer, die von der Arbeits und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz und Helferberufen in der Pflege erfuellt oder
* Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)
Ausserdem werden benoetigt:
* Zuverlaessigkeitsnachweis
* gesundheitliche Eignung und Nachweis ueber einen ausreichenden Masernimpfschutz
* Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache Praktika
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Traeger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgefuehrt. Traeger der praktischen Ausbildung koennen sein:
* Krankenhaeuser, Kliniken
* stationaere Pflegeeinrichtungen
* ambulante Pflegeeinrichtungen
Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsaetze, Vertiefungseinsaetze sowie weitere Einsaetze. Die Pflichteinsaetze werden durchgefuehrt, in
* der allgemeinen Akutpflege in stationaeren Einrichtungen
* der allgemeinen Langzeitpflege in stationaeren Einrichtungen und
* der allgemeinen ambulanten Akut und Langzeitpflege
Die Pflichteinsaetze in den speziellen Bereichen koennen in
* der paediatrischen Versorgung
* der allgemein, geronto, kinder oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgefuehrt werden.
Weitere Einsaetze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen moeglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Traeger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgefuehrt.
Abschluss
Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels erfolgt eine Zwischenpruefung.
Die staatliche Abschlusspruefung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und muendlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Pruefung berechtigt zum Fuehren der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.
Ist eine der Spezialisierungen gewaehlt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Pruefung zum Fuehren der Berufsbezeichnung Gesundheits und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*Altenpflegerin.
Aufbauoptionen
Nach deinem Abschluss kannst du verschiedene Fort und Weiterbildungen, wie beispielsweise Praxisanleiter*in fuer Pflegeberufe absolvieren.
In einem Beratungsgespraech stellen wir gern weitere Moeglichkeiten vor.