Im Finanzamt Solingen ist ab dem 01.09.2025 eine unbefristete Stelle (m/w/d)
im Bereich Büroservice in Vollzeit zu besetzen.
Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Poststelle
* Öffnen, Kennzeichnen, Scannen, Zuordnen und Weiterleiten der eingehenden Post
* Scannen und Erfassen von postalisch eingehenden Steuererklärungen
* Zuordnung, Weiterleitung und Versand von E-Fax- und E-Mail-Schriftverkehr
* Bearbeitung der Ausgangspost
* Fertigstellung der Ausgangspost für Botendienste und Post-Dienstleister
* Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen zum Teil umfangreichen Bewegung von Postmengen
Pforte
* Regelung des Besucherverkehrs
* Erteilung von Auskünften
* Vordruckausgabe für Besucher*innen
Sonstiges bei Bedarf
* Vertretung/Unterstützung bei Hausmeister-Tätigkeiten
* sonstige Aufgaben nach Zuweisung
Wichtig:
Eine weitere Voraussetzung ist eine körperliche Belastbarkeit für regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die trotz vorhandener Hilfsmittel nur eigenhändig ausgeführt werden können (Heben und Tragen z.B. von Akten, Treppen- und Leitersteigen, Arbeiten über Kopf, Knien, Bücken, langes Stehen).
Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
An die Bewerber/innen werden folgende Anforderungen gestellt:
* möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung
* Kommunikationsfähigkeit
* Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürger*innen und dem Kollegium
* ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
* körperliche Belastbarkeit
* Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
* Motivation und Lernbereitschaft
* Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
* wegen der Tätigkeit in der Telefonzentrale und im Pförtnerbereich sind zudem fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
* einfache PC-Kenntnisse (MS Outlook, Office)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt behandelt.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Ihre Bewerbung kann ausschließlich elektronisch über den folgenden Link:
bis zum 07.05.2025 erfolgen.
Bitte fügen Sie der elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
* Kopien von allen Arbeitszeugnissen
* Nachweis über den ggf. vorliegenden Grad der Schwerbehinderung
Motivationsschreiben
Für Rückfragen stehen Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Eigelshofen (0212/282 2017 ) und Frau Rampe (0212/282 2457 ) gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unaufgefordert eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Solingen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Solingen
Goerdelerstr. 50
42651 Solingen
Tel.: 0212 282 0
E-Mail: Service@FA-5128.fin-nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Solingen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte des Finanzamts Solingen
c/o Finanzamt Solingen
Goerdelerstr. 50
42651 Solingen
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5128@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Solingen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
* Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
* Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
* Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
* Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .