Sie nehmen Anträge auf Leistungen nach dem SGB II an und beraten die Leistungsberechtigten.Sie bearbeiten laufende Fälle und führen Bedürftigkeitsprüfungen durch.Sie arbeiten mit Dritten (v. a. anderen Leistungsträgern) zusammen.Sie entscheiden über passive Leistungen nach dem SGB II und machen diese zahlbar.Sie führen Bestandsarbeiten durch.