Sie möchten Kölner Kinder als Nachtwache bei Ki d S unterstützen? – Dann bewerben Sie sich auf diese Stelle und machen Köln stärker! Nachtwache (m/w/d) in der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln in Köln Ihre Aufgaben
Sie…
1. betreuen und versorgen alle Kinder mit und ohne Behinderung in der in der Nacht. Hierzu zählt insbesondere… die Betreuung bei nachtaktiven Verhaltensweisen auf Grund fehlendem Tag-Nacht-Rhythmus, einer vorliegenden Behinderung oder ähnlichem. die Begleitung bei nächtlichen Toilettengängen und das Wechseln von Windeln bei Bedarf. die Unterstützung von Kindern, wenn diese sich eingenässt oder eingekotet haben. Sie helfen beim Umziehen und beziehen die Betten neu. die Versorgung von Säuglingen und Babys.
2. leisten die medizinische Intervention in Epilepsiefällen sowie sonstige pflegerische Tätigkeiten. Dazu gehört die Beruhigung der*s Betroffenen, die Begleitung der Anfälle, das Hinzuziehen der sich in Bereitschaft befindlichen pädagogischen Fachkraft sowie gegebenenfalls das Verabreichen einer Notfallmedikation sowie die Alarmierung des Rettungswagens.
3. nehmen nächtliche Aufnahmeanfragen entgegen.
4. übernehmen sonstige pflegerische Tätigkeiten.
Ihr Profil
5. eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kinderpfleger*in mit staatlicher Anerkennung oder Kinderkrankenpfleger*in.
Sie…
6. sind erfahren im Umgang und der Pflege mit Säuglingen, Kleinstkindern und Kindern mit und ohne Behinderung.
7. besitzen die Fähigkeit in Krisensituationen angemessen zu reagieren und eigene Entscheidungen zu treffen.
8. haben einen konstruktiven Umgang mit Unbeständigkeiten.
9. arbeiten gerne in einem multiprofessionellen Team aus Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen. Hierbei unterstützen Sie die gemeinsame Arbeit und fördern eine verlässliche Zusammenarbeit.
10. sind körperlich belastbar.
11. verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung.
Unser Angebot
12. in spannendes Aufgabengebiet mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung.
13. ein kollegiales und wertschätzendes Arbeitsklima.
14. eine Wohnzulage in Höhe von 50 Euro.
15. die SuE-Zulage in Höhe von 65 Euro.