Durchsetzungskraft ist deine Stärke?
Setz Sie ein: Bewirb dich jetzt als Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d) beim Oberlandesgericht Celle.
Aufgaben
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher nimmst du vielseitige Aufgaben innerhalb des Zwangsvollstreckungsrechts wahr. Zu deinen Aufgaben gehören u. a.
– Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen
– Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern
– Zwangsräumung von Wohnungen.
Du gehörst als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher einem Amtsgericht an und regelst deinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört, dass du an dem Amtssitz – also nicht im Gericht selbst – ein Geschäftszimmer unterhältst und zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigen kannst.
Bei der Ausführung deiner Aufgaben stellst du eine wichtige Kontaktstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Justiz dar. Der Beruf erfordert deshalb neben vielseitigen Fachkenntnissen auch ein gutes Einfühlungsvermögen, Kommunikationsbereitschaft, eine hohe Belastbarkeit – insbesondere im Außendienst – sowie eine ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen.
Qualifikationen
Der Beruf erfordert
* vielseitige Fachkenntnisse,
* hohe Leistungsbereitschaft,
* Zuverlässigkeit
* gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft
* Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst
* ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer
* eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und
* sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat und
* das 40. Lebensjahr (im Falle einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
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