Unser Angebot # 20.230_02 – Ihre Zukunfts-Chance
Oberarzt (m/w/i) Innere Medizin/GeriatrieDie Klinik unseres Mandanten im westlichen Ruhrgebiet steht für moderne Akutmedizin auf hohem Niveau in einem kompetenten, menschlich einfühlsamen Umfeld. Dazu leisten die fachübergreifende Zusammenarbeitder vielzähligen Fachabteilungen, die enge Vernetzung mit niedergelassenen Ärzten und umfassende Investitionen in moderne Medizintechnik und Patientenkomfort einen wichtigen Beitrag.
In der Position:Oberarzt (m/w/i) Innere Medizin/Geriatrie
diagnostizieren und therapieren Sie selbstständig und interdisziplinär internistische Krankheitsbilder
sind Sie u.a. mitverantwortlich für den weiteren Ausbau des Bereichs Geriatrie
führen Sie mit Hilfe modernster technischen Verfahren einschließlich CT, Angiographie, Videoendoskopie und Linksherzkathetermessplatz Untersuchungen durch
übernehmen Sie schwerpunktmäßig Verantwortung in der Frührehabilitation, sowie der Akutbehandlung von geriatrischen, häufig multimorbiden Patienten. Hierbei werden Sie durch ein multiprofessionelles Therapeutenteam unterstützt
Sie verfügen über
eine abgeschlossene Facharztausbildung Innere Medizin bzw. stehen kurz vor der Facharztprüfung (gern mit Zusatzbezeichnung Geriatrie)
die Bereitschaft, aktiv an der Gestaltung und Entwicklung der Geriatrischen Klinik mitzuwirken
fundierte Erfahrungen in der Endoskopie und Ultraschalldiagnostik
die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Geduld gegenüber älteren Patienten und Einsatzfreude
Unser Mandant bietet Ihnen
kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem engagierten, leistungsorientierten und motivierten Team
regelmäßige, zielgerichtete inner und außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen, bei denen Sie finanziell gefördert werden
die volle Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Geriatrie liegt vor
Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Information (m/w/i)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) i (inter).
Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).