Ehrenamtliche*r Beauftragte*r für Menschen mit Beeinträchtigung (m/w/d)
Sie haben Freude daran, sich ehrenamtlich für Menschen mit Beeinträchtigung zu engagieren? Die Wahrnehmung der Interessen für Menschen mit Beeinträchtigung im Kreis Segeberg ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Barrieren.
Ihre Aufgaben:
* Unabhängige Vertretung der Interessen für Menschen mit Beeinträchtigungen im gesamten Kreisgebiet
* aktive Beratung und Unterstützung
* in der Digitalisierung
* aktive Öffentlichkeitsarbeit
* die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung
* die Berücksichtigung der leichten Sprache durch Institutionen
* beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen
* im Wohnungsbau
Festlegung eines Arbeitsprogramms:
* mithilfe eines inhaltlichem Schwerpunkt
* Berichterstattung im Sozialausschuss
Weitere Aufgaben:
* Koordination und Erweiterung der Netzwerktätigkeit
* Förderung der Zusammenarbeit aller Organisationen von Menschen mit Beeinträchtigung
* Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen des Sozialausschusses, des Kreistages sowie an anderen Fachausschüssen des Kreises
* Durchführung von regelmäßigen Sprechstunden in der Kreisverwaltung
* Gewährleistung der Erreichbarkeit
Ihr Profil:
Sie begeistern sich für die Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung?
Ein sozial erfahrene Person mit einschlägiger Erfahrung im Aufgabenbereich Inklusion?
Vorzugsweise wohnhaft im Kreisgebiet oder einen Bezug zum Kreis?
Mindestens Vollendung des 18. Lebensjahres?
Kein Mitglied des Kreistages des Kreises Segeberg?
Ein hohes Maß an Wissen und Einfühlungsvermögen für die Belange, Wünsche und Probleme der Einwohner*innen des Kreises Segeberg?
Ein verantwortungsbewusste, einsatzbereite und kontaktfreudige Persönlichkeit?
Freude an der Arbeit im Team?
Eine hohes Maß an Lösungsorientierung und Organisationsfähigkeit?
Vermittlungsgeschick?
Verwaltungskenntnisse?
Unser Angebot:
Die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen werden von einer hauptamtlichen Büroassistenz in Teilzeit unterstützt.
Eine enge Zusammenarbeit und inhaltlicher Austausch mit dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt erfolgt.
Angemessene Mittel für die Geschäftsbedürfnisse und die Öffentlichkeitsarbeit werden zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung entsprechend der Entschädigungssatzung des Kreises (312,00 € mtl).
Für Reisekosten wird eine Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) gezahlt.