Die Amtszeit betragt 6 Jahre. Eine Wiederwahl ist moglich. Fur diese Position suchen wir eine Personlichkeit, welche die Hochschule mit ausergewohnlichem Engagement kommunikativ und transparent nach innen fuhrt und nach ausen national und international kompetent und uberzeugend reprasentiert. Dafur sind Fahigkeiten zur organisatorischen, personellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Leitung einer Hochschule unverzichtbar. Sie sollten herausragende Kommunikations und Integrationsfahigkeiten besitzen, technische und gesellschaftliche Veranderungen antizipieren konnen und Veranderungsprozesse empathisch, aber auch durchsetzungsstark umsetzen. Fundierte Erfahrungen im Hochschulmanagement und im Bereich der nationalen und internationalen Hochschulkooperation, ausgepragte Kenntnisse des tertiaren Bildungssektors sowie eine gute Vernetzung in Politik, Wirtschaft und Kultur runden Ihr Profil ab. Die grundsatzlichen Aufgaben und Befugnisse der Rektorin bzw. des Rektors ergeben sich aus 84 des Landeshochschulgesetzes und 14 der Grundordnung der Hochschule Wismar. Ihre zentrale zukunftige Aufgabe wird es sein, die Hochschule im nationalen und internationalen Umfeld als modernen Studienort, gefragten Forschungspartner und attraktiven Arbeitgeber weiter erfolgreich zu entwickeln. Besondere Herausforderungen sind dabei die weitere Internationalisierung der Hochschule, die Ausgestaltung der Hochschulautonomie, die bessere Positionierung im regionalen und uberregionalen Wettbewerb um junge Menschen sowie die Profilierung der Fern und Onlinestudiengange. Als Rektorin bzw. als Rektor entwickeln Sie partizipativ ein zukunftsorientiertes Hochschulprofil, das den gesellschaftlichen Herausforderungen sowie den soziokulturellen Veranderungen gerecht wird. Sie fordern die interdisziplinare und innovative Lehre, die angewandte Forschung, die bereichsubergreifende Zusammenarbeit sowie ein wertschatzendes Arbeitsumfeld. Demokratiestarkung, gesellschaftliche Verantwortung, Chancengleichheit, Diversitat, Inklusion und Nachhaltigkeit stehen in Ihrem Fokus. Zur Rektorin bzw. zum Rektor kann gewahlt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulbildung besitzt, aufgrund einer mehrjahrigen verantwortungsvollen Fuhrungstatigkeit in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lasst, dass sie bzw. er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist und wahrend der ersten Amtszeit die fur die Beamtinnen und Beamten des Landes masgebliche Regelaltersgrenze erreicht. Die Rektorin bzw. der Rektor wird auf Vorschlag des Senats durch den Erweiterten Senat gewahlt und vom Ministerium fur Wissenschaft, Kultur, Bundes und Europaangelegenheiten Mecklenburg Vorpommern bestellt. Die Berufung erfolgt in ein Beamtenverhaltnis auf Zeit, sofern ein vorheriges Beamtenverhaltnis auf Lebenszeit oder Zeit besteht; andernfalls wird das Amt in einem privatrechtlichen Beschaftigungsverhaltnis ausgeubt. Die Besoldung beziehungsweise Vergutung erfolgt nach der Besoldungsgrupp