Tätigkeitsbereich
Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können Betten belegt werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.
Ihre Aufgaben
1. Sie üben die Tätigkeit einer verantwortlichen Hygienefachkraft im überwiegenden zeitlichen Umfang aus und führen Schulungen und Unterweisungen durch.
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, KLInet).
Ihr Profil
2. Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau*Pflegefachmann” oder “Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in” nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07. oder “Altenpfleger*in” nach dem Pflegeberufegesetz vom 17.07.
und
über eine abgeschlossene Weiterbildung zur Hygienefachkraft gemäß der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes an einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens.
Wir bieten Ihnen
3. Eine Teilzeitbeschäftigung von max. 29,25 Wo.Std.
4. Familienfreundliche Arbeitszeiten
5. Eine Aufhebung der Präsenzpflicht (Home-Office – nach dem Flex II – Modell der DRV-Bund, mindestens 7 Stunden pro Woche)
6. 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
7. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
8. Betriebliche Altersvorsorge (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL)
9. Betriebssportangebote
10. Ein Deutschlandjobticket mit einer Arbeitgeberbezuschussung von 25 Prozent des Preises des Deutschlandtickets
11. BENEFITS Vorteilportal für Mitarbeiterangebote
Bei uns finden Sie einen medizinisch vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und eine leistungsgerechte Bezahlung. Haben Sie noch Fragen? Dann steht Ihnen der Ärztliche Direktor, Herr Dr. med. Bertram Geigner, unter der Telefonnummer - gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen eine Masernschutzimpfung für Personen, die ab dem 31.12. geboren wurden, verpflichtend sind und vor einer Einstellung nachzuweisen sind.
Vorteile
12. Familienfreundliche Arbeitszeiten
13. 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
14. Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
15. Unbefristete Stelle
16. Betriebliches Gesundheitsmanagement
17. Verantwortung