Ihre Aufgaben
Das Referat 41 ist für die Prüfung und Beratung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Zu Ihren Aufgaben als Referatsleitung zählen u. a.:
* Koordinierung und Beaufsichtigung der Arbeit im Referat,
* Sicherstellung der Einhaltung des Prüfungsplanes sowie der sachgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen,
* Gewährleistung einer zeitgerechten und den Anforderungen der Prüfungsordnung des Landesrechnungshofs entsprechenden Abfassung der Prüfberichte, der Beiträge zum Jahresbericht und den Sonderberichten,
* Wahrnehmung von Grundsatzaufgaben für den Prüfungsbereich.
1. Ihr Profil
Diese Stellenausschreibung richtet sich an
* Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Allgemeiner Dienst, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 innehaben.
Wünschenswert sind
* berufliche Erfahrung als Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter in der öffentlichen Verwaltung,
* berufliche Erfahrung als Prüferin bzw. Prüfer bei einem Rechnungshof, bei einer internen Revision oder einer ähnlichen Einrichtung und
* Kenntnisse im öffentlichen Haushaltsrecht.
2. Das bieten wir Ihnen
* flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeitregelung,
* eine umfassende Begleitung in der Einarbeitungszeit, davon voraussichtlich für drei Monate als Doppelbesetzung durch die derzeitige Stelleninhaberin,
* die Möglichkeit, nach der Einarbeitungszeit auch regelmäßig an alternativen Arbeitsorten (z. B. von Zuhause) zu arbeiten,
* ein gutes Betriebsklima in einer kleineren Landesbehörde, geprägt durch einen engen fachlichen Austausch,
* die Möglichkeit zur Fortbildung,
* gute Verkehrsanbindung durch den ÖPNV und Parkmöglichkeiten.
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.