Informationen zum Job Bei der Bezirksregierung Münster ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion der Abteilungsleitung (m/w/d) der Abteilung 2 - Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr - (Wertigkeit B 2 LBesO B NRW / vergleichbare außertarifliche Vergütung) zu besetzen. Die Besetzung der Funktion erfolgt zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (§ 21 LBG NRW). Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten erfolgt außertariflich analog der Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW ebenfalls zunächst für zwei Jahre auf Probe. Aufgaben Die Abteilung 2 der Bezirksregierung Münster hat etwa 500 Mitarbeiter/innen und besteht aus 10 Dezernaten. Das Aufgabenspektrum der Abteilung 2 - Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr - umfasst die Bereiche der Ordnungsrechtlichen Angelegenheiten, der Staatshoheitsangelegenheiten, des Ausländer- und Stiftungsrechts, der Enteignung, der Gefahrenabwehr, der Beihilfe, der Öffentlichen Gesundheit, der medizinischen und pharmazeutischen Angelegenheiten, des Sozialwesens, der Krankenhausförderung und des Verkehrs und in einigen Teilen auch bezirksübergreifende Zuständigkeiten: Tätigkeitsschwerpunkte in der Abteilung 2 der Bezirksregierung Münster sind die Unterbringung, Verpflegung, gesundheitliche Versorgung und soziale Betreuung geflüchteter Menschen an zurzeit 6 Standorten im Bezirk (5.000 Plätze) sowie die Regionale Rückkehrkoordination. Prioritär sind in diesem Zusammenhang aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Asylsuchenden ausreichende und adäquate Unterbringungseinrichtungen zu schaffen. Im Dezernat für Ordnungsrecht werden ordnungsrechtliche und Staatshoheitsangelegenheiten bearbeitet, die Glücksspielaufsicht, ausländerrechtliche Fragen, Anregungen zur Verleihung von Orden- und Ehrenzeichen, Apostillen, das Stiftungswesen und die Enteignungsverfahren, aktuell insbesondere im Zuge des Ausbaues der Energieinfrastruktur. Die Gefahrenabwehr umfasst die Aufgaben der Zivilen Verteidigung und des Zivilschutzes, des Katastrophenschutzes, des Feuerschutzes und des Rettungswesens. Hier ist zudem der Krisenstab der Bezirksregierung Münster angesiedelt, dessen stellvertretende Leitung bei der Abteilungsleitung 2 liegt. Die Bearbeitung von Anträgen auf Beihilfe für Bedienstete im öffentlichen Dienst zu Kosten, die ihnen durch Krankheit, Geburten und Todesfälle entstehen, wird für Bedienstete der Bezirksregierung Münster und auch für antragstellende Personen aus dem Schulbereich und aus anderen Landesinstitutionen durchgeführt. Im Gesundheitswesen bilden die Aufstellung des Krankenhausplanes im Bezirk, die landesweiten Förderprogramme, u.a. zur Flankierung der Krankenhausplanung, Aufgabenschwerpunkte. Ebenso die Aufsicht über medizinische und pharmazeutische Einrichtungen, die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und Medizinprodukten einschließlich klinischer Prüfungen, die Aufsicht über Pflegeschulen und die Erteilung staatlicher Anerkennungen. Zudem liegen dort rechts- und fachaufsichtliche Kompetenzen für das Wohn- und Teilhaberecht und verschiedene unterhalts- und rehabilitationsrechtliche Materien. Weitere Aufgabenfelder sind die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, die Trinkwasserangelegenheiten, der Infektionsschutz und die Hygiene sowie die Approbationen. Von besonderer Bedeutung ist die ist landesweite Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufe (ärztliche Heilberufe sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe). Weiterhin ist das Aufgabenspektrum der Abteilung 2 geprägt durch Aufgaben als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für infrastrukturelle Planungen zum Bau von Verkehrswegen und Leitungstrassen, der Förderung von Mobilitätsvorhaben und als höhere Straßenverkehrs- und Hafenbehörde, der Personenbeförderung und des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fahrerlaubnis- und des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts. Eine weitere Zuständigkeit der Abteilung besteht in der Funktion als Landesluftfahrt- und Landesluftsicherheitsbehörde für ganz Westfalen, mit insgesamt rund 100 Flugplätzen. Aufgaben sind hier die Beaufsichtigung der Fluggastkontrolldienste und die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren sowie die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem LuSiG. Aus der ehemaligen Landesversorgungsverwaltung stammen die landesweite Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städten bei deren Durchführung des Schwerbehindertenrechts sowie der Gewährung von Elterngeld und Elternzeit. Zusammen mit IT.NRW werden den Kreisen und kreisfreien Städten die IT-Fachverfahren für Schwerbehindertenrecht, Elterngeld und Elternzeit bereitgestellt. Zusammen mit IT.NRW und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist die Bezirksregierung Münster auch an der Projektsteuerung der Weiterentwicklung des SAP-gestützten Fachverfahrens für das soziale Entschädigungsrecht beteiligt. Die Bewältigung dieser komplexen Aufgabenbereiche erfordert eine intensive Abstimmung und Kooperation sowohl innerhalb der Abteilung als auch mit anderen Abteilungen des Hauses. Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter unterstützen die Behördenleitung in der strategischen Ausrichtung der Behörde. Sie gestalten den Prozess der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowohl konzeptionell als auch im Rahmen der Umsetzung aktiv mit. Zwingende Anforderungsmerkmale Diese Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Laufbahnbefähigung der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW und Erfüllen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW Ausübung einer Führungsfunktion für die Dauer von mindestens fünf Jahren. Bewerben können sich auch Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich bereits in einem unbefristeten außertariflichen Arbeitsverhältnis – vergleichbar der Besoldungsgruppe A 16 – befinden und im Übrigen die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Die Weiterbeschäftigung als Regierungsbeschäftigte/r erfolgt außertariflich entsprechend der Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW. Anforderungsprofil (beschreibend) Die Leitung der Abteilung 2 stellt hohe Anforderungen an die Persönlichkeit, die soziale Kompetenz, die Führungserfahrung und Führungsfähigkeit, das Leistungsvermögen, das Entscheidungsvermögen und das Engagement der Bewerberin / des Bewerbers. Erwartet wird ein konsequentes und überzeugendes Eintreten für landespolitische Zielvorgaben. Ausgeprägte Kooperations- und Integrationsfähigkeit gehören ebenso zu den unabdingbaren Voraussetzungen wie Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Denken in politischen Zusammenhängen, Organisationstalent und ein motivierender Umgang mit den verwaltungsfachlichen und fachtechnischen Dezernentinnen / Dezernenten und Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Abteilung. In Anbetracht aktueller Herausforderungen bei der Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten für Flüchtende, bei der Gefahrenabwehr in politisch bewegten Zeiten einschließlich des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes sowie in den landespolitisch mit Nachdruck verfolgten Transformations- und Modernisierungsprozessen der technischen Infrastruktur sollte die Leitung der Abteilung 2 über nachgewiesene Erfahrungen in mindestens einem dieser Bereiche verfügen. Ein gutes Verständnis für die Anforderungen einer Behördenleitung sowie für die Sichtweisen und Bedarfe der Ministerien, der Kommunen und der weiteren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Akteure in der Region sollte die Bewerberin/ der Bewerber ebenfalls erworben haben. Wegen der personellen und organisatorischen Dynamik besonders im Gesundheitsbereich, der bei der Bezirksregierung Münster zahlreiche landesweite Verantwortlichkeiten umfasst und seit Jahren den stärksten Aufgaben- und Personalzuwachs in unterschiedlichsten Professionen verzeichnet, sind Erfahrungen im Personalbereich von Vorteil. Die Ausrichtung des Handelns an Kundenfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz von Entscheidungen wird ebenso erwartet wie die konsequente Führung über Zielvorgaben und Zielvereinbarungen. Die strategische Weiterentwicklung der Bündelungsbehörde Bezirksregierung als Dienstleister für die Region soll mit Überzeugungskraft unterstützt werden. Ansprechpersonen Für fachliche Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers, Bezirksregierung Münster, Tel. 0251/411-1003, gerne zur Verfügung. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen gerne Herr RD Peter Dworski, Ministerium des Innern NRW, Tel. 0211/871-2555. Allgemeine Hinweise Eine Teilzeitbeschäftigung ist in engen Grenzen grundsätzlich möglich. Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne von § 2 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können (Grad der Behinderung von mindestens 30). Die Bewerbung von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, wird sehr begrüßt. Bewerbung Bitte richten Sie Ihre Bewerbung elektronisch möglichst als eine PDF-Datei unter Angabe des Aktenzeichens 01.26.02.04 – AL 2 – BR Münster bis zum 29.09.2024 per E-Mail an das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 22 40190 Düsseldorf Funktionspostfach: referat22im.nrw.de. Datenschutz Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte.