Im Praktikum erlebst du den Pflege- bzw. Klinikalltag hautnah und gewinnst so zahlreiche Einblicke in den Beruf der Pflege-Spezialisten (m/w/d). So kannst du dir selber einen Eindruck über die das Klinikum und die Berufe verschaffen, auch kannst du einen Blick in unsere Kliniken und Stationen (z. B. Herz- und Thoraxchirurgie, Frauenheilkunde, Neurologie, Pädiatrie, und viele mehr) werfen und kennenlernen. Unsere Arbeit ist sinnstiftend, systemrelevant und krisensicher. Unterstützung bei pflegerischen Tätigkeiten Hilfeleistungen bei prophylaktischen Maßnahmen - Mobilisation Hol- und Bringdienste Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Patienten Hilfeleistungen bei der Zubereitung von Getränken und Speisen (Teeküche) administrative Tätigkeiten Schüler (m/w/d), der 9. und 10. Klassenstufe (8. Klasse Mittelschule) Schüler (m/w/d) ab 16 Jahren nutzen bitte unsere Stelle Praktikanten (m/w/d) in der Pflege. 5 Termine pro Jahr: Februar: 09.02.2026 - 13.02.2026 März: 23.03.2026 - 27.03.2026 April: 13.04.2026 - 17.04.2026 Mai: 18.05.2026 - 22.05.2026 Sommerferien: 03.08.2026 - 07.08.2026 Einblick in das Stationsgeschehen und Kennenlernen des Arbeitsablaufs der Pflege Kennenlernen von pflegefachlichem Wissen Mitarbeit in einem kompetenten und motivierten Team Verpflegung in unserem Betriebsrestaurant Im Rahmen der gesetzlichen bzw. tariflichen Vorgaben erfolgt das Praktikum unentgeltlich. Frau Nicola Sailer Akademieverwaltung 0821/400-4865 Mit wenigen Klicks zur Online-Bewerbung. Lade einfach Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis Masernschutzimpfung und Bestätigung der Schule hoch, überprüfe die übernommenen Daten und schicke die Bewerbung ab. Wir freuen uns auf Dich Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.