Die Bezirksregierung Köln sucht
eine:n weitere:n Mitarbeiter:in (m/w/d)
für die Leitung des Geschäftszimmers
am Standort Köln
(Entgeltgruppe 8 Teil I TV-L)
in Dezernat 43 - zum nächstmöglichen Zeitpunkt - 19,915 Wochenstunden - unbefristet
Mach den Unterschied.
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Das Dezernat 43Das Dezernat 43 nimmt die schulformbezogene Fachaufsicht über die Sekundarstufen I und II der Gymnasien im Regierungsbezirk Köln wahr. Zu den Aufgaben des Dezernats zählt auch die Zuständigkeit für die gymnasiale Oberstufe an den Gesamtschulen. Der Fokus liegt hierbei auf den Unterrichtsfächern und Unterrichtsinhalten.
Der Teilbereich „Zweiter Bildungsweg“ ist zuständig für Abendrealschulen, Abendgymnasien und Weiterbildungskollegs. Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Mitarbeit im Geschäftszimmer, insbesondere:
die Koordination und Organisation
des Schriftverkehrs mit den Schulen und den Fachberatungen für alle zentralen Abiturprüfungen, der Erweiterungsprüfungen und des Waldorfabiturs sowie im Bereich der Personalbewirtschaftung von Fachberatungen und Lehrkräften,
von Prüfungsplänen sowie Prüfung von Bescheinigungen im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen,
von Terminen, Sitzungen, Konferenzen mit Vor- und Nachbereitung, Organisation von Dienstreisen,
den Schriftverkehr und die Kommunikation mit den Schulen, Institutionen und Organisationen in allen Fachbereichen und Fächern
die Pflege von Datensammlungen, Aktenverwaltung, Internet-, Datei- und Aktenrecherchen sowie die Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, die Anfertigung von Niederschriften und Protokollen, allgemeiner Schriftverkehr nach Vorlage oder Diktat.
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
abgeschlossene juristisch- oder verwaltungsgeprägte Ausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellte)
ODER
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung in einem verwaltungsnahen Tätigkeitsbereich (z.B. Kaufleute für Büromanagement) oder ein vergleichbarer Abschluss nach DQR 4
UND
eine mind. einjährige Berufserfahrung in einem der genannten Berufsfelder
Von Vorteil sind:
Berufserfahrung im öffentlichen Dienst
Kenntnisse über die Struktur und den Aufbau der Bezirksregierung, insbesondere der Schulabteilung
Persönlich:
sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, insbesondere Word und Outlook, sowie gute Kenntnisse in Excel und Power Point
gute Auffassungsgabe und sorgfältige Arbeitsweise
hohe Kommunikationsfähigkeit und sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache
Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
Sicheres, freundliches Auftreten und hohe Serviceorientierung
gute Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit
Unser Angebot: Ihre Benefits
flexible Arbeitszeiten
bis zu 30 Urlaubstage
betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
mobile Arbeit ist grds. möglich
unbefristetes Arbeitsverhältnis
betriebliche Zusatzversorgung (VBL)
umfangreiche Fortbildungsangebote und Entwicklungsmöglichkeiten
betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.