Verkehrsreferent*in für den Fachdienst "Zulassung und Verkehr" (m/w/d)
E 11 TVöD/A 11 SHBesG
Vollzeit/Teilzeit
Bad Segeberg
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Bereich »Verkehrsordnung« ist Bestandteil des Fachdienstes »Zulassung und Verkehr« im Fachbereich II "Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz" und umfasst derzeit 5 Mitarbeiter*innen. Kernaufgaben sind neben den Themen Straßenverkehr, Beschilderungen und Markierungen beispielsweise auch Ausnahmeregelungen zu Schwertransporten und Sonntagsfahrverboten.
Ziel der Stelle ist die Gewährleistung der rechtssicheren Aufgabenwahrnehmung des Fachdienstes "Zulassung und Verkehr".
Ihre Aufgaben:
Bearbeitung von grundsätzlichen Angelegenheiten in den Rechtsbereichen Straßenverkehr und Kfz-Zulassung
Beratung der verschiedenen Hierarchieebenen (Landrat, Fachbereichsleitung, Fachdienstleitung, Fachgebietsleitungen) sowie der Mitarbeitenden des Fachdienstes bei straßenverkehr- und zulassungsrechtlichen Grundsatzfragen sowie bei Einzelfallentscheidungen mit richtungsweisendem Charakter
Überwachung der stetigen Rechtsprechung und der Entwicklung von Rechtsvorschriften bei verkehr- und zulassungsrechtlichen Themen sowie Ausarbeitung von etwaigen Auswirkungen auf den Fachdienst "Verkehr und Zulassung"
Eruierung von digitalen Potenzialen und Beratung der Hierarchieebenen
Begleitung von digitalen Großprojekten und Onlineleistungen (bsp. i-Kfz) und Beratung der Hierarchieebenen
Aufsicht und Genehmigungserteilungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für Unternehmen des Güter- und Personenverkehrs
Lizenzerteilung, -erweiterung, -änderung und -verlängerung im Bereich des Güterkraftverkehrs
Konzessionserteilung, -änderung und -verlängerung sowie Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Taxen- und Mietwagenverkehrs
Aufsichtsfunktion über alle vorgenannten Betriebe
Auswertung der von den kreisangehörigen Ordnungsämtern übermittelten Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen im Bereich der Verkehrsgewerbeaufsicht und Straßenverkehrsaufsicht
Ihr Profil:
eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder
ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit mehrjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder
die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
und darüber hinaus idealerweise
gute Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht und im Kfz-Zulassungsrecht
Urteilsfähigkeit, eine hohe Eigeninitiative und eine gute Auffassungsgabe
gute Kommunikations- und Moderationsfähigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft
Unser Angebot:
sicherer Arbeitsplatz
festes Monatsgehalt
moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. Beratung
flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
Bewerben Sie sich!
... bis zum 12. Januar 2025
vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal www.segeberg.de/karriere .
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 6./7. Kalenderwoche stattfinden.
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Herr Carlson, Tel. 04551/951-9419.
Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unser Personalsachbearbeiter Herr Hansen, Tel. 04551/951-9786, gern zur Verfügung.
Sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, reichen Sie bitte die letzten dienstlichen Beurteilungen sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte inkl. Postanschrift Ihrer personalverwaltenden Stelle mit ein.
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Wir verwirklichen die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
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