Duales Studium zur Vermessungsoberinspektoranwärterin / zum Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d) Wir bilden aus zum 01. September 2025 Vermessungsoberinspektoranwärterinnen / Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d) - Bachelor of Engineering - Fachrichtung Katasterwesen (Dezernat 31, Standort Düsseldorf) oder Ländliche Entwicklung, Bodenordnung (Dezernat 33, Standort Mönchengladbach) Sie sind kommunikativ, engagiert und auf der Suche nach einer anspruchsvollen Aufgabe? Sie möchten Teil der öffentlichen Verwaltung werden und dort Ihre im vermessungstechnischen Studium erworbenen Kenntnisse anwenden? Werden Sie Teil unserer Behörde Die Aufgaben in den Dezernaten 31 und 33 der Bezirksregierung Düsseldorf umfassen ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum im amtlichen Vermessungswesen. Das Dezernat 31 (Standort Düsseldorf) berät, unterstützt und beaufsichtigt die Katasterbehörden, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sowie die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Regierungsbezirk Düsseldorf. Daneben ist das Dezernat für die Ausbildung des vermessungstechnischen Nachwuchses zuständig und betreut die entsprechenden Prüfungsangelegenheiten. In diesen Funktionen ist das Dezernat zwischen verschiedenen Akteuren der Vermessungsverwaltung vermittelnd tätig und bietet sowohl technisch als auch fachrechtlich einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz. Das Dezernat 33 (Standort Mönchengladbach) leitet als Flurbereinigungsbehörde Bodenordnungsverfahren im ländlichen Raum. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Grundstückseigentümern und Katasterbehörden sowie anderen im ländlichen Raum tätigen Dienststellen statt. Die Tätigkeit erfolgt in Arbeitsteams, ist abwechslungsreich und beinhaltet vermessungstechnische und planerische Arbeitsprozesse sowohl im Innendienst als auch im Außendienst. Bei der Bearbeitung der Bodenordnungsverfahren kommen GIS-basierte Fachanwendungen in hohem Maße zum Einsatz. WIR BIETEN • kompetente Ausbildende • teamorientierte Kolleginnen und Kollegen • Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements • flexible Arbeitszeiten • ein attraktives Ausbildungsgehalt von derzeit 1.405,68 EUR brutto (Stand: 07/2024); daneben könnten für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 70% des o. g. Anwärtergrundbetrages gewährt werden AUSBILDUNG • Beginn des Vorbereitungsdienstes: 01.09.2025 • Dauer: 43 Monate • Kombination aus Studium und Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2.1 des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen • Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf AUSBILDUNGVERLAUF Das duale Studium dauert in der Regel 43 Monate und endet mit der Laufbahnprüfung. Die Laufbahnausbildung findet in den Semesterferien statt. Das siebte Semester (Praxisphase) und die Bachelorarbeit des Bachelorstudiengangs werden in der Ausbildungsbehörde abgeleistet. Dabei werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte und rechtlichen Grundlagen durch die ausbildenden Dezernate vermittelt. Zur Veranschaulichung der Gliederung der Ausbildung können Sie den Ausbildungsplan des aktuellen Einstellungsjahrgangs unter folgendem Link einsehen: https://www.im.nrw/themen/vermessung/karriere/beamtenlaufbahn/duales-studium-zum-vermessungsoberinspektor-mwd. BERUFSPERSPEKTIVE • Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besitzen Sie die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des vermessungstechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 10) • Gute Entwicklungs- und Karrierechancen bei der Bezirksregierung Düsseldorf sowie in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung • Verbeamtung auf Lebenszeit nach Ablauf der Verbeamtung auf Probe • Sie erwerben zudem nach 6-jähriger Berufserfahrung die Eignung für die Zulassung als Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in ANFORDERUNGSPROFIL • Allgemeine Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife • Nachweis eines vierwöchigen vermessungstechnischen Pflichtpraktikums in der Ausbildungsbehörde • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates • gesundheitliche und fachliche Eignung sowie • nicht älter als 39 Jahre PFLICHTPRAKTIKUM Die Einstellung in das duale Studium setzt voraus, dass Sie ein vierwöchiges vermessungstechnisches Pflichtpraktikum in der Ausbildungsbehörde, d.h. in der Bezirksregierung Düsseldorf, nachgewiesen haben. Das Pflichtpraktikum muss in vollem Umfang bis spätestens zu Ihrem Einstellungszeitpunkt absolviert worden sein. Der Praktikumszeitraum kann in mehrere Abschnitte (z.B. zwei in Abschnitte mit jeweils 2 Wochen) aufgeteilt werden. Die konkrete Planung und Ableistung des Praktikums erfolgt nach dem erfolgreich durchlaufenen Auswahlverfahren. BEWERBUNG Das Bewerbungsportal für das Einstellungsjahr 2025 ist derzeit geöffnet. Bewerben Sie sich jetzt unter https://www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus/. Bewerbungsschluss ist der 05.01.2025. Der Bewerbung ist beizufügen: • ein aktueller Lebenslauf • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und ggf. Zeugnisse über die Tätigkeiten nach dem Schulabschluss In Ihrer Bewerbung können Sie auch das gewünschte Ausbildungsdezernat angeben. Sie wollen mehr erfahren oder sich nach der Möglichkeit zur Absolvierung des Pflichtpraktikums erkundigen? Dann rufen Sie uns doch einfach an: Für Ihre Fragen stehen Ihnen in fachlichen Angelegenheiten Herr Staufenbiel (Dezernat 31, Tel. 0211 / 475-9242) sowie Herr Tönnißen (Dezernat 33, Tel. 0211 / 475-3300) und Frau Kuhlmann (Dezernat 11, Tel. 0211 / 475-3553) für Fragen zum Auswahlverfahren gerne zur Verfügung. DAS IST UNS WICHTIG: Die Bezirksregierung Düsseldorf tritt für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein, das Talente auf Grund ihrer Leistungen schätzt - unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Wir haben deshalb die www.charta-der-vielfalt.de. Wir verfolgen offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als moderne Landesbehörde setzen wir auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, um gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Wir wollen weibliche und männliche Fachkräfte gleichermaßen ansprechen und ermutigen, sich zu bewerben. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht. Zur Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung weisen Sie diese bitte durch geeignete Unterlagen nach. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf oder durch das Ausbildungsbüro, Tel.: 0211 / 475-3553, E-Mail: ausbildungbrd.nrw.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Information zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) Liebe Bewerberin, lieber Bewerber, mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, wie wir mit Ihren Daten umgehen. Wir sind dazu verpflichtet – aber wir tun es genauso aus eigener Überzeugung. Schließlich erfahren wir viele interessante Dinge über Sie, Ihren bisherigen Werdegang und Ihre beruflichen Vorstellungen. Diese Dinge gehen uns etwas an, solange Sie sich im Bewerbungsverfahren befinden. Doch was genau passiert mit Ihren Daten? Das stellen wir hier kurz dar. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Ihnen bestimmte Dinge unklar sind, sprechen Sie uns bitte an – wir versuchen dann, Licht ins Dunkel zu bringen. Wer ist für den Umgang mit meinen Daten verantwortlich? Bezirksregierung Telefon und Fax E-Mail und Homepage Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Tel.: (0211) 475 - 0 Fax: (0211) 475 - 2671 poststellebrd.nrw.de www.brd.nrw.de Wie erreiche ich den/die Datenschutzbeauftragte/n in den Bezirksregierungen? Bezirksregierung Telefon und Fax E-Mail und Homepage Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Tel.: (0211) 475 - 0 Fax: (0211) 475 - 2671 datenschutzbrd.nrw.de www.brd.nrw.de Warum speichern wir Ihre Daten? Sie haben sich bei uns für eine Ausbildung beworben und uns erlaubt, Daten zu Ihrer Person zu verwenden. Das heißt, ab jetzt speichern wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Das müssen wir auch, denn wir wollen unser Auswahlverfahren mit den richtigen Bewerberinnen und Bewerbern durchführen. Hierzu wollen wir Ihre Bewerbung sorgfältig prüfen und uns ein Bild von Ihnen machen und herausfinden, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Sie waren oder sind bereits im öffentlichen Dienst tätig oder beschäftigt und haben sich bei uns beworben? Dann werden wir mit Ihrem Einverständnis einen Blick in Ihre Personalakte werfen und für das Auswahlverfahren benötigte weitere Daten erheben. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir werden Ihre Daten ein Jahr speichern. Denn zum einen dauern gerade Verfahren mit vielen Bewerberinnen und Bewerbern länger als andere. Zum anderen wollen wir auf spätere Anfragen (z.B. Anforderung von Unterlagen, Absagen etc.) qualifiziert antworten können. In Ausnahmefällen kann es sein, dass wir Ihre Daten länger als ein Jahr speichern müssen, z.B. im Rahmen arbeits- oder verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Dann werden Ihre personenbezogenen Daten nach dem Ende des gerichtlichen Verfahrens gelöscht. Gibt es sonst noch Besonderheiten, die ich wissen sollte? Soweit Sie sich nicht um einen Ausbildungsplatz bei uns, sondern in einer anderen Bezirksregierung bewerben, erfolgt zudem ein Datentransfer an die im jeweiligen Auswahlverfahren eingebundenen Behörden. Diese können Sie der Stellenausschreibung entnehmen. Auch diese Behörden verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nach den gleichen datenschutzrechtlichen Vorgaben, die für uns verpflichtend sind. Was ist, wenn ich es geschafft habe? Sie haben sich erfolgreich um einen Ausbildungsplatz beworben? Dann freuen wir uns darauf, Sie bald bei uns willkommen zu heißen. In diesem Fall werden wir Ihre Daten natürlich länger als ein Jahr speichern, nämlich für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und sich daran anschließender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Wenn es soweit ist, müssen Sie weitere Daten ergänzen, z. B. Sozialversicherungsdaten. Wir müssen Ihre Daten auch an andere Stellen übermitteln, z.B. an Sozialversicherungsträger oder das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Dienstverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben. Das Recht der Personalaktenführung richtet sich nach § 50 Beamtenstatusgesetz und den §§ 83-90 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen. Was sind meine Rechte? Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) darüber, welche Daten wir von Ihnen speichern. Auch steht Ihnen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO) zu. Sollen wir Ihre Daten löschen, führt das zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens. Leider können wir Ihnen dann auch keine Auskünfte mehr erteilen. Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft einzulegen (Art. 21 DSGVO). Auch der Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer Daten führt zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens. Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext ist Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 18 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich im Übrigen auch an die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelleldi.nrw.de) als Aufsichtsbehörde wenden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Verfahren